Abwägung der Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Im Zuge der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden 16 Behörden beteiligt. Dabei haben 11 Behörden eine Stellungnahme abgegeben.
Aus der Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen oder Einwände ein.
Herr Bauer von der Firma WipflerPlan stellt den Sachverhalt vor.

Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben:
  1. Wasserwirtschaftsamt München
  2. Landratsamt Freising
    1. Immissionsschutz
    2. Altlasten
    3. Gesundheitsamt
  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding
  2. Bayerischer Bauernverband

Abwägungs- und Beschlussvorschläge: siehe unten


Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen ohne abwägungsrelevante Inhalte abgegeben:
  1. Regionaler Planungsverband München
  2. Regierung von Oberbayern
  3. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Freising
  4. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  5. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd
  6. Bayernwerk Netz GmbH
  7. Gemeinde Hohenkammer

Kein Beschluss erforderlich


Von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind bis zum heutigen Tag keine Stellungnahmen eingegangen:

  1. Bau- und Planungsreferat Freising
  2. Gemeinde Allershausen
  3. Gemeinde Fahrenzhausen
  4. Gemeinde Kirchdorf
  5. Deutsche Telekom GmbH Technik Niederlassung Süd



  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB



  1. Wasserwirtschaftsamt München (Schreiben vom 03.11.2021)

Stellungnahme: 
Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplans "Westliche Ringstraße" stellt eine Verschlechterung gegenüber dem Stand der frühzeitigen Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB dar. Eine Regenrückhaltefläche wird aktuell nur noch als reine Spielplatzfläche vorgesehen. Begründet wird dies damit, dass der notwendige Flurabstand für eine Versickerung nicht ausreichend ist. Nach den uns vorliegenden Informationen wird das Gelände aufgeschüttet. Damit dürfte der notwendige Flurabstand einzuhalten sein. Andernfalls wäre dies auch etwas widersinnig, die Bauinteressenten zu verpflichten, das Versickerungspotential auf eigene Kosten zu untersuchen. Zudem soll das Versickerungspotential gemäß dem der Gemeinde vorliegenden geotechnischen Bericht ab einer Tiefe von 2m vorhanden sein. Der geotechnische “Bericht wurde uns leider bislang nicht vorgelegt. 

Grundsätzlich ist Niederschlagswasser in Versickerungsanlagen flächenhaft über eine geeignete Oberbodenschicht in das Grundwasser einzuleiten. Eine Versickerung von Niederschlagswasser über andere Versickerungsanlagen, z.B. über Rigolen, ist nur zulässig, wenn eine flächenhafte Versickerung nicht möglich ist. Erst wenn eine Versickerung nicht möglich ist, ist eine Einleitung von Niederschlagswasser unter Rückhaltung in ein Oberflächengewässer zu prüfen. 
Eine funktionierende, regelkonforme Niederschlagswasserbeseitigung ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Erschließung und muss im Bebauungsplan abschließend geregelt sein. Dazu muss keine vollständig ausgearbeitete Entwässerungsplanung vorliegen. Es ist aber eine eindeutige und auch funktionierende Lösungsvariante aufzuzeigen. Dafür sollten auch die entsprechenden Flächen für Versickerung oder Rückhaltung zur Verfügung stehen. 
In diesem Fall gehen wir davon aus, dass eine Versickerung technisch ohne großen Aufwand möglich ist. Das vorliegende Niederschlagswasserkonzept, das Niederschlagswasserkonzept möglicherweise ohne Rückhaltung in ein Oberflächengewässer einzuleiten ist weder zeitgemäß noch entspricht es den derzeit gültigen technischen Regeln. Das WWA München lehnt daher den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans ab. 

Das WWA fügt eine Broschüre bei, wie eine wassersensible Siedlungsentwicklung umzusetzen ist. Es bittet darum, Bausteine einer wassersensiblen Siedlungsentwicklung in den Entwurf des Bebauungsplans „Westliche Ringstraße" zu integrieren. So kann z. B. der Spielplatz gleichzeitig als multifunktionale Rückhalte- oder Versickerungsfläche geplant werden.



Abwägungsvorschlag:
Die Vorbehalte des WWA konnten in einem intensiven Austausch ausgeräumt werden. (Termine am 20.11.2021 und am 11.01.2022) Es wurden Nacherkundungen angestellt, um die Kenntnisse über den Untergrund zu verdichten. Die Unterlagen wurden dem WWA zur Verfügung gestellt. Anhand der vorgenommenen zusätzlichen Aufschlüsse kann auf eine ausgedehnte Schluff- bzw. Torfschicht in einer Tiefenlage von bis zu ca. 2,80 m unter Gelände geschlossen werden. Diese befindet sich im Wesentlichen entlang der westlichen Ringstraße und erstreckt sich über mehr als die Hälfte der Fläche des geplanten Baugebietes. Der Austausch dieser Bodenschichten für eine Versickerung ist wegen des sehr hoch anstehenden Grundwassers mit erheblichem Aufwand verbunden. Im Bereich der westlichen Ringstraße mit bestehenden Sparten sind die Erdarbeiten nicht wirtschaftlich umsetzbar. 
Aus Sicht der Gemeinde ist zudem ein Regenwasserkanal zwingend erforderlich, um bei Starkregenereignissen keine Überflutungen zu riskieren.
Für die Erschließung wird daher ein Regenwasserkanal mit einer Regenrückhaltung zur Entwässerung der Verkehrs- und Privatflächen hergestellt. Auf Anregung des WWA werden für einzelne Straßenabschnitte zusätzlich Mulden zur Versickerung von Niederschlagswasser hergestellt. Diese erhalten einen Notüberlauf in den Regenwasserkanal. Die Flächen entstehen durch eine Änderung der Anordnung von Baumscheiben und Parkplätzen. Es entfällt ein Parkplatz im öffentlichen Straßenraum. Die privaten Grundstücke erhalten einen Anschlussschacht an den Regenwasserkanal. Für die Privatflächen wird ein Versickerungsgebot als Hinweis aufgenommen. Eine Versickerung ist zu prüfen, bevor ein Anschluss an den Kanal erfolgt.

Beschlussvorschlag:
Die Beschreibung der Entwässerung wird in der Begründung zum Bebauungsplan um die Besprechungsergebnisse mit dem WWA ergänzt. Die Kennzeichnung der „Fläche für Regenwasserbewirtschaftung“ auf der öffentlichen Grünfläche wird wieder aufgenommen, um im Bebauungsplan die vorgesehene Nutzung der Grünfläche klar zu stellen. Zudem wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, der die Bauwerber darauf aufmerksam macht, dass eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers Vorrang hat und die Versickerungsmöglichkeit zu prüfen ist, bevor eine Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal erfolgen kann.
Der Bebauungsplan ist redaktionell anzupassen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0





  1. Landratsamt Freising 
    1. Immissionsschutz (Schreiben vom 23.10.2021)

Stellungnahme: 
Eine Abwägung der Orientierungswerte der DIN 18005 ist grundsätzlich möglich. Allerdings sind diese in geeigneter Weise zu bewerten und begründen. Den unter Nr. 11.2 in der Begründung enthaltenen Text hält die UIB nicht für ausreichend und dieser entspricht u. e. auch nicht dem Beschluss des Gemeinderates. Wir empfehlen eine Ergänzung vorzunehmen.


Abwägungsvorschlag:
Nach Rücksprache mit dem LRA Freising – Immissionsschutz fehlen in der Begründung die Betrachtung der nächtlichen Grenzwerte.
Gemäß den Darstellungen des BayernAtlas – Lärm an Hauptverkehrsstraßen (Pegelraster LNight) kommt es im gesamten Plangebiet zu keinen Überschreitungen der Orientierungswerte von 45 dB(A). Pegel von 50 dB(A) reichen bis maximal zur Flurstraße und sind damit ca. 100 m vom äußeren Rand des Planungsgebietes entfernt.


Beschlussvorschlag:
Die Begründung wird ergänzt. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0



    1. Landratsamt Freising - Altlasten (Schreiben vom 04.11.2021)

Stellungnahme: 
Auf die bereits abgegebene Stellungnahme vom 18.05.2021 darf verwiesen werden.
Der Geotechnische Bericht und die Kampfmittelfreimessung waren auch in dieser Beteiligungsrunde leider nicht, wie in den Beschlüssen angekündigt, einsehbar oder beigelegt.
Der sparsame und schonende Umgang mit Oberboden wird laut Beschluss in der Bauausführung berücksichtigt. In welcher Form dies geschehen soll, wird leider nicht näher dargelegt.


Abwägungsvorschlag:
Die Gemeinde bedauert, die Gutachten dem Verfahren nicht beigelegt zu haben. Sollten Gutachten fehlen, können Unterlagen jederzeit bei der Gemeinde eingefordert werden.
Nach Rücksprache sind die Belange des LRA – Altlasten ausreichend berücksichtigt. Es werden keine weiteren Bedenken geäußert.
Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.


Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0



    1. Landratsamt Freising - Gesundheitsamt (Schreiben vom 14.10.2021)

Stellungnahme: 
siehe Stellungnahme vom 20.04.2021.


Abwägungsvorschlag:
Nach Rücksprache mit dem LRA Freising – Gesundheitsamt sind die Belange ausreichend berücksichtigt. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.


Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0



  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding (Schreiben vom 21.10.2021)

Stellungnahme: 
An das Plangebiet grenzen intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen an. Es kann zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Diese können auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen auftreten. Sie sind im ortsüblichen Umfang zu dulden und sollten den künftigen Bauwerbern mitgeteilt werden. Dies wird unter Punkt 10 der Hinweise beachtet.

Bezüglich der Grenzbepflanzung zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen werden ab einer Bewuchshöhe von zwei Metern Grenzabstände von mindestens vier Metern zum Nachbargrundstück empfohlen, um künftige Beeinträchtigungen zu vermeiden.



Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise zu den landwirtschaftlichen Emissionen wurden bereits im Bebauungsplan berücksichtigt.
Die Hinweise zu den Grenzbepflanzungen werden im Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.


Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0






  1. Bayerischer Bauernverband (Schreiben vom 11.10.2021)

Stellungnahme: 
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 07.05.2021 bleibt weiterhin aufrechterhalten. 



Abwägungsvorschlag:
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Bauernverband sind die Belange ausreichend berücksichtigt. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0

Datenstand vom 18.03.2022 11:44 Uhr