Ersatzbau eines alten Bauernhauses, Griesbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Griesbach
Gebietsart nach BauNVO:
-
Beurteilung nach BauGB:
§35

Das alte, baufällige Bauernhaus soll einem Ersatzbau weichen. Die Beurteilung erfolgt nach §35 BauGB.
Die Antragstellerin ist Pferdebesitzerin und möchte diese in dem nebenstehenden Gebäude einstellen. Gleichzeitig wird beabsichtigt, das angrenzende Stallgebäude als Lager zu nutzen. Da es sich hierbei um kein privilegierungsfähiges Vorhaben handelt, ist diese Genehmigungsgrundlage ausgeschlossen.
Im Rahmen des § 35 Abs. 4 könnte ein Ersatzbau in Aussicht gestellt werden jedoch unter der Auflage, dass das neue Gebäude in den gleichen Maßen wie der Altbau errichtet wird. 
Die genauere Prüfung hierzu ist vom Landratsamt vorzunehmen.

Die Entwässerungsanlagen sind im Falle einer Baugenehmigung auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen bzw. so herzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2022 11:44 Uhr