Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen, Dorfacker


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Dorfacker
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
Satzung
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Dorfacker

Es wird beabsichtigt, ein EFH in der Größe eines Bungalows zu errichten. Durch die eingeschossige Bauweise ist davon auszugehen, dass die Wandhöhen, die Wandhöhen der Umgebungsbebauung nicht überschreiten werden. Die neu errichtete Erschließungsstraße sichert Zufahrt und Entwässerung des Schmutzwassers.

Die zulässige Grundflächenzahl (GR) beträgt laut Satzung 0,2. Bei einer Grundstücksfläche von 327 m² und einer Gebäudegrundfläche von 66,2 m² wird diese eingehalten. Alle weiteren Festsetzungen der Einbeziehungssatzung sind zudem zwingend einzuhalten.

Für die Wohneinheit sind 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Weitere Prüfung obliegt dem Baugenehmigungsverfahren.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2022 11:44 Uhr