Neubau eines Vierspänners, Ampertshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 8.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Ampertshausen
Gebietsart nach BauNVO:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34

Laut Planzeichnung beläuft sich die Größe des Vierspänners auf 9,99 x 27,96m. Hinsichtlich der Höhenentwicklung werden zwei Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss geplant, wodurch sich eine Wandhöhe von 6,92m und bei 32° Dachneigung eine Firsthöhe von 10,04m ergeben. Die benötigten 8 Stellplätze für die 4 Wohneinheiten können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Die Zufahrt sowie die Erschließung sind gesichert.
Hinsichtlich der massiven Bauweise besteht in Ampertshausen kein Bezugsfall. Das Einfügungsgebot ist dahingehend nicht eingehalten. Zwar finden sich vergleichbare Gebäudehöhen, jedoch kein Gebäude mit diesem Reihenhauscharakter. Zudem können, wie im Lageplan dargestellt, die gesetzlichen Abstandsflächen im Norden nicht eingehalten werden. Dem in dieser Form gestellten Antrag sollte daher nicht zugestimmt werden.

Eine Alternative, bestehend aus Einfamilien- oder Doppelhäusern, wird empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.03.2022 11:44 Uhr