Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage, Wippenhauser Str., Thalhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Ein Antrag auf Vorbescheid wurde hierfür bereits genehmigt. Dieser umfasste die Errichtung von 2 Doppelhäusern. In diesem Bauantrag wird eine dieser Doppelhaushälften beantragt.
Das überplante Grundstück ist dem Innenbereich von Thalhausen zuzuordnen. Die Art der baulichen Nutzung entspricht den umliegenden Gegebenheiten.

Die Abstandsflächen wurden in den Planzeichnungen nun nach der Satzung der Gemeinde Kranzberg richtig angepasst und dargestellt (mit 0,8 nach Satzung der Gemeinde Kranzberg anstatt bisher mit 0,4). 
Allerdings gibt es noch Klärungsbedarf zu den Wand- und Firsthöhen. Diese sind höher als im Vorbescheidsantrag und anders als in der umliegenden Bebauung zu bewerten.
Die vom Planungsbüro als Bezugsfälle angeführten Wandhöhen sind an den ungünstigsten bzw. höchsten Gebäudeseiten zwar zutreffend, jedoch sind diese Wandhöhen so hoch, weil die Keller oder Garagen im Bereich der Keller in Erscheinung treten. Die Höhenentwicklung in den Dachgeschoßen ist bei den Bezugsfällen nicht wie beim geplanten Wohnhaus gegeben. Der geplante Kniestock von 1,0 m und die entstehende Höhenentwicklung im Dachgeschoß, die zudem zu einem Vollgeschoß führt, ist somit bisher nicht vorhanden, und mit der umliegenden Bebauung nicht vergleichbar.

Die erforderliche 2 Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorliegenden, beantragten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Datenstand vom 31.05.2022 09:40 Uhr