Errichtung einer Terrassenüberdachung, Flurstraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§34

Die geplante Terrassenüberdachung soll mit 4,0 x 4,0m errichtet werden. Die Wandhöhen bleiben stets unter 3,0m.
Grundsätzlich fügt sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung ein. Der Grenzabstand von lediglich 2,71m zur westlichen Grundstücksgrenze wird jedoch als zu gering erachtet. Hier müsste der Mindestabstand von 3,0m eingehalten werden, da die Überdachung aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten nicht als untergeordnetes Bauteil gesehen werden kann. Dies ist vom Landratsamt zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2022 09:06 Uhr