Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Garage, Wippenhauser Str., Thalhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das überplante Grundstück ist dem Innenbereich von Thalhausen zuzuordnen. Die Art der baulichen Nutzung entspricht den umliegenden Gegebenheiten.
In diesem Bauantrag wird nun die zweite Hälfte eines Doppelhauses beantragt. Erstere wurde bereits im Gemeinderat behandelt. Da die Doppelhaushälften profilgleich errichtet werden, bleibt die Thematik hinsichtlich zu hoher Wand- und Firsthöhen bzw. zur Geschossigkeit bestehen und so ist auch hier vom Landratsamt zu prüfen, ob die vom Planer nachgewiesenen Maße der Umgebungsbebauung als relevante Bezugspunkte genutzt werden können.
Die Prüfung der Höhe und der Geschossigkeit obliegt dem Landratsamt.
Die gesetzlichen Abstandsflächen werden nachgewiesen und eingehalten.
Ein Garagenstellplatz sowie ein offener Stellplatz werden auf dem Grundstück errichtet. Somit ist der Stellplatznachweis erfüllt.
Auf den Standort des örtlichen Maibaums wird explizit hingewiesen. Auf Sturmschäden, welche sich hinsichtlich des Maibaums ergeben können, muss sich der Bauwerber versicherungstechnisch absichern.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2022 09:06 Uhr