Abriss Einzelgarage und Errichtung eines Doppelcarports, Eichenstraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten nach Abriss der bestehenden Einzelgarage den Doppelcarport mit 6,0 x 6,0m errichten. Die Wandhöhe bleibt stets unter 3,0m. Hierzu wird eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Kirchbergstraße“ benötigt, da gemäß Bebauungsplan an dieser Stelle kein Bauraum für Garagen vorgesehen ist. 

Der Carport soll in der südlichen Grundstücksecke platziert werden. Da die bestehende Einzelgarage, welche beseitigt werden soll, mit seiner Einfahrtsseite die Baulinie des Bebauungsplanes bereits aufgreift wird empfohlen den Carport mit seiner Vorderkante (Einfahrtseite) an selbiger Linie zu situieren.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Abweichung unter der Voraussetzung zu, dass der Carport mit seiner Einfahrtsseite mit der der Nachbargarage gleichgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 10:36 Uhr