Neubau von 2 Wohneinheiten, Hagenau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 4.3

Sachverhalt

BAUVORANFRAGE:
Die Familie Gruber hatte im Juli 2020 bereits einen Wohnhausanbau auf der östlichen Seite von Haus Nr. 12a (Fl. Nr. 761) ebenfalls mit einer Bauvoranfrage beantragt, die vom Gemeinderat befürwortet wurde, vom Landratsamt dann aber aufgrund der Außenbereichslage abgelehnt wurde.

Nun stellt die Familie Gruber an anderer Stelle eine Bauvoranfrage, an der das Bauvorhaben im Zusammenhang der bestehenden Bebauung (in der Bauflucht der bestehenden Wohnbebauung) liegt, so dass damit andere, d. h. bessere Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben sind.

Das Wohnhaus soll nun westlich von Haus Nr. 12 situiert werden. Es wird an eine bestehende Garage angebaut und liegt auf der Grenze zum Nachbarn Fl. Nr. 727. Dazu ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich, die auch bereits vom Nachbar unterzeichnet vorliegt. Aufgrund dessen, dass das geplante Bauvorhaben auf 3 verschiedenen Grundstücken errichtet wird, ist laut Antragsunterlagen eine entsprechende Verschmelzung der Grundstücksgrenzen vorgesehen, was ebenfalls notwendig ist, und was somit bereits entsprechend geregelt ist.
Beide Wohneinheiten haben jeweils unter 50 m² Wohnfläche, so dass insgesamt 2 Stellplätze erforderlich sind und nachgewiesen sind.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt ist über den bestehenden privaten Weg zu regeln.  Das Schmutzwasser ist an den bestehenden Revisionsschacht von Hs. Nr. 12 an zu schließen. Das Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Andreas Adldinger ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 27.07.2022 10:36 Uhr