Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd" sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eggenberger Feld Süd“ sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB). Das Bebauungsplangebiet liegt direkt östlich der Autobahn A9 und im südlichen Bereich von Allershausen. 
Die Begründung mit Planzeichnung und alle benötigten Gutachten zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Allershausen unter der Rubrik Aktuelles / Bekanntmachungen eingesehen werden.

Belange der Gemeinde Kranzberg werden durch die Planungen der Gemeinde Allershausen nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Eggenberger Feld Süd“ und zur 14. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Allershausen. Einen Radweg würde die Gemeinde Kranzberg begrüßen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 10:36 Uhr