Errichtung einer Stützwand, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten entlang ihrer westlichen Grundstückgrenze eine Stützwand mit 50cm errichten, welche laut Bebauungsplan an dieser Stelle jedoch nicht zulässig wäre. Laut B-Plan müssen Stützmauern 1,50m Abstand zur Grenze einhalten bei einer maximalen Ansichtshöhe von 1,0m. Um die Fläche zwischen Haus und Grenze (3,0m Abstandsfläche) besser nutzen zu können soll die Stützwand demnach an die Grenze gesetzt werden. 
In einer Bauausschusssitzung wurde zuerst der Sachverhalt Vorort begutachtet um danach im Rathaus über die Beschlussempfehlung wie folgt abzustimmen. 
Aufgrund nachbarschaftlicher Interessen wird eine Stützmauer direkt an der Grenze mit 0,50m Höhe nicht geduldet. Den Antragsteller wird dennoch die Möglichkeit eingeräumt die geplante Stützmauer 0,75m von der Grenze entfernt und 0,75m hoch (Ansichtsfläche) errichten zu dürfen. Restliche Fläche zwischen Mauer und Grenze ist mit Sträuchern anzulegen.
Die Befreiung kann in diesem Maße erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und der Nachbarschutz bereits durch die gesetzlichen Abstandsflächen gewährleistet ist. Die Einhaltung der Höhe des Urgeländes an der Grenze wird sichergestellt. Zusätzlich ist mit dem Rücksprung die Durchlässigkeit für Kleintiere gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung zu. Die Voraussetzungen bezüglich des Abstands von 0,75m zur Grenze und 0,75m Ansichtshöhe sowie der Bepflanzung sind zwingend einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.10.2022 14:09 Uhr