Satzung Wertstoffhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Ab dem 01.01.2023 tritt das geänderte Umsatzsteuergesetzt für alle Kommunen verpflichtend in Kraft. Ab dann sind die Kommunen im Bereich des Privatrechts auch immer umsatzsteuerpflichtig.
Ist die Kommune hoheitlich tätig, tritt aber in Konkurrenz mit privaten Anbieter kann sie der Umsatzsteuer unterliegen. Der neu eingeführte § 2b UStG gibt der Gemeinde Ausnahmetatbestände.

Bei der Entsorgung von Bauschutt und Grüngut befindet sich die Gemeinde Kranzberg derzeit im Bereich des Privatrechts. Die Bürger können frei wählen wohin sie ihre Abfälle bringen.
Die Abgabe von Grüngut ist in Kranzberg gebührenfrei, daher fällt hier keine Umsatzsteuer an. Anders verfällt es sich bei der Entsorgung von Bauschutt für den der Bürger bezahlen muss. In 2021 hatten wir Einnahmen in Höhe von 2.116,00 €. Davon müssten wir 337,85 € Steuer an das Finanzamt abführen. Für die Entsorgung des Bauschutts haben wir an die Firma 2.234,25 € bezahlt. Hierfür könnten wir 356,73 € Vorsteuer gegenrechnen. Es würde sich damit eine Erstattung von 18,88 € ergeben.  Bei dieser Höhe der Ausgaben und Einnahmen ist die Erstellung einer Steuererklärung nicht rentabel.
Wenn die Gemeinde Kranzberg eine Satzung für die Wertstoffhofgebühren erlässt befinden wir uns wieder auf hoheitlichem Bereich. Bei Einnahmen unter 17.500 € sind wir dann von der Umsatzsteuer befreit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Entsorgung von Bauschutt und Grüngut ab 1.1.2023 eine Gebührensatzung zu erlassen. 

Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung der Gebührensatzung bis zur nächsten Sitzung beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 12:26 Uhr