Antrag auf Errichtung von Fußgängerüberwegen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Antrag auf zwei Fußgängerüberwege.




Grundvoraussetzungen für einen Fußgängerüberweg gem. Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ)

  • innerhalb geschlossener Ortschaften
  • auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
  • an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
  • nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist.

Zu 1:
An der eingezeichneten Stelle könnte der beantragte Fußgängerüberweg grundsätzlich errichtet werden, da beiderseits ein Gehweg vorhanden ist und nur jeweils eine Spur je Fahrtrichtung gekreuzt wird. 

Da dieser Straßenabschnitt auf Tempo 30 beschränkt ist wird laut Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) ein Überweg als entbehrlich angesehen. Hinzukommend kommt, dass in jede Richtung eine ausreichend weite Sicht zur Beobachtung des annähernden Verkehrs vorhanden ist.

Zudem liegt nach R-FGÜ, in Betracht auf die Querungszahlen, der Einsatzbereich erst ab einem Verkehrsaufkommen von 50-100 Fahrzeugen in Verbindung 200-300 Fußgängerquerungen vor.


Zu 2:
Nach Rücksprache mit der Verkehrsbehörde des Landratsamts müssen Querungs- oder auch Unfallzahlen bzw. eine besondere Gefährdungslage vorliegen die einen Fußgängerüberweg hier rechtfertigen würden. Wie auch im anderen beantragten Bereich ist eine ausreichende Sicht in jede Fahrtrichtung gegeben um Fahrzeuge frühzeitig erkennen zu können.

Außerdem machen die örtlichen Gegebenheiten den Überweg unmöglich, da dieser über eine Bushaltebucht verlaufen würde. Selbst bei einer Verschiebung Richtung Norden wäre das Problem nicht gelöst. Die Parkplätze des Getränkemarktes können nämlich nicht als Gehweg angesehen werden. Somit wären nicht alle Grundvoraussetzungen erfüllt.


Die im Antrag erwähnte Strecke ist der Verbindungsweg für die Schüler, welche nach der Schule den Hort im Kinderhaus besuchen. Der Schutz soll diesen Kindern vorrangig gelten. Jedoch offeriert der Zebrastreifen den Kindern oft ein gewisses „Recht“ das auch falsch wahrgenommen werden kann und das Schutzziel negativ beeinflusst.

Sollte ein FGÜ in Erwägung gezogen werden wird empfohlen die Fahrzeugbewegungen sowie die Querungsanzahl zu ermitteln um den grundsätzlichen Bedarf vorab zu ermitteln.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Errichtung von Fußgängerüberwegen ab, da an den beabsichtigten Stellen die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 12:26 Uhr