Erweiterungsbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus u. Neubau einer Vierfachgarage, Dorfacker


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Dorfacker
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Die geplante Wohnhauserweiterung schließt sich mit gleicher Breite und Länge westlich am Bestandsgebäude an. Die baulichen Maße zu Höhen weichen jedoch teilweise ab.

Die Erschließung für Zufahrt und Abwasserbeseitigung ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert.  

Die Firsthöhe des Bestands wird aufgegriffen und lediglich die Wandhöhe erhöht sich bei der Bauweise E+I auf ein Maß von ca. 6,10m (Bestand ca. 3,90m). Aufgrund vergleichbarer Wandhöhen im näheren Umfeld würde sich die Höhenentwicklung in die Umgebung einfügen.

Durch die Erweiterung wird die Anbauverbotszone von 20m zur Staatsstraße gem. Art. 23 BayStrWG eingehalten. Die Situierung der Grenzgarage innerhalb dieser Verbotszone ist in Hinsicht auf Ihren Einfluss auf den Verkehr zu prüfen. 

Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück eingehalten werden.  Erforderliche 4 Stellplätze für alte und neue Wohneinheit werden in der Vierfachgarage nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2023 14:29 Uhr