Neubau eines Einfamilienhauses, Amperstraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Nach Abriss des alten Wohnhauses wird an selbiger Stelle das neue Einfamilienhaus geplant.

Die der Bauweise E+I+D beläuft sich die Wandhöhe auf max. 6,74m. Als Dachform wird ein Walmdach mit 32°/40° Dachneigung gewählt. 

Aufgrund umliegender Gebäudehöhen (Raiffeisenstr. 14) fügt sich das Objekt in die bestehende Bebauung ein. 

Die erforderlichen 2 Stellplätze für die Wohneinheit werden in der vorhandenen Doppelgarage untergebracht.

Die Abwasserbeseitigung ist über den bestehenden Grundstücksanschluss sichergestellt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Eigentümerwechsel gegebenenfalls eine Grunddienstbarkeit zugunsten der Flurnummer 465/5, Amperstraße 3 einzutragen ist, um ggfls. bestehende Leitungen auf dem neuen Flurstück 465/102, Amperstraße 1 zu sichern.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2023 14:29 Uhr