Die Gemeinde hat am 18.11.2022 folgende Mitteilung vom bayerischen Gemeindetag bezüglich der Umstellung der Umsatzsteuer zum 01.01.2023 erhalten:
Rundschreiben 72/2022
§ 2b UStG – Verlängerung des Optionszeitraums wahrscheinlich;
Behandlung von Umsätzen in Schulen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die meisten Gemeinden befinden sich gerade im Endspurt der Umstellung auf § 2b UStG. Umso
überraschender war auch für uns die Nachricht, die wir gestern vom DStGB erhalten haben, dass
nach Plänen des Bundesfinanzministeriums der Optionszeitraum erneut um zwei Jahre verlängert
werden soll. Damit würden die Umsätze der juristischen Personen des öffentlichen Rechts erst ab
1. Januar 2025 den neuen steuerlichen Regeln unterliegen. Der DStGB geht von einer deutlichen
Wahrscheinlichkeit für die Verlängerung des Optionszeitraums aus. Er weist aber zugleich darauf
hin, dass eine Entscheidung hierüber nur vom Gesetzgeber getroffen werden kann. Nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass dieser Punkt nach Beschlussfassung im Bundestag erst
am 16. Dezember 2022 im Bundesrat behandelt wird. Erst danach kann die Verlängerung als gesichert angesehen werden.
Aufgrund der bestehenden Unsicherheit empfehlen wir Ihnen, den Umstellungsprozess weitgehend unverändert weiterzuführen, bis Klarheit über die Verlängerung der Optionsfrist herrscht. Sobald uns nähere Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie weiter unterrichten.
Da die Kämmerei die Vorarbeiten zur Umstellung bereits fast abgeschlossen hat, soll die Umstellung wie geplant am 01.01.2023 erfolgen. Sollte der Bundestag voraussichtlich am 16. Dezember die Verlängerung des Optionszeitraums beschließen , müssten wir unsere Optionserklärung zum 01.01.2023 widerrufen.