Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Datenschutzbeauftragte der Kommunen des Landkreises Freising, Herr Robert Kremer, ist auch für die Gemeinde Kranzberg zuständig und hat einen Entwurf für die Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten vorgelegt. Der Gemeinderat hat das Dokument bereits mit der Ladung erhalten. Die bestehende Zweckvereinbarung, die die beteiligten Kommunen mit dem Landkreis Freising im Jahr 2017 abgeschlossen haben, muss wegen der folgenden drei Aspekte angepasst werden:

-        Anpassung des Aufgabenkatalogs des Datenschutzbeauftragten an den aktuellen Rechtsstand nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
-        neues Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) ab dem 01.01.2023,
-        Aufnahme des Wasserzweckverbands Baumgartner Gruppe in die Zweckvereinbarung.

Zu Punkt 1:
Die Zweckvereinbarung hat bisher noch den Rechtsstand des Jahres 2017 und soll nun an die seit Mai 2018 geltende DSGVO und an das korrespondierende neue bayerische Datenschutzrecht angepasst werden. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bleiben gleich, allein die Festschreibung in der Zweckvereinbarung soll aktualisiert werden. Hierzu wurden die Art. 37 bis 39 DSGVO, die Regelungen zum Datenschutzbeauftragten enthalten, in die Zweckvereinbarung eingearbeitet.

Zu Punkt 2:
Durch die Einführung des § 2b UStG wird sich ab dem 01.01.2023 die Beurteilung der Umsatzsteuerbarkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ändern. Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten wurde bisher als eine nicht-umsatzsteuerbare Personalgestellung zwischen zwei Kommunen (Landkreis und jeweilige Gemeinde) behandelt. Nach neuem Recht handelt es sich bei der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten um eine Leistung, die dem Wettbewerb unterliegt, weil sie auch von privaten Anbietern wahrgenommen werden könnte. Der Landkreis Freising, der den Datenschutzbeauftragten für die Kommunen stellt, wird zum Unternehmer und muss ab der Gültigkeit der neuen Rechtslage Umsatzsteuer auf den Kostenersatz, den die Gemeinden zu zahlen haben, aufschlagen. Möglicherweise tritt die neue Rechtslage nicht schon zum 01.01.2023, sondern erst zum 01.01.2025 in Kraft. Die Entscheidung des Bundes darüber wird demnächst getroffen werden. In § 5 der Zweckvereinbarung wurde die Umsatzsteuerthematik zukunftssicher aufgenommen.
Im Jahr 2022 hatte die Gemeinde Kranzberg 3.996,08 EUR für das Abrechnungsjahr 2021 zu zahlen, was dem Niveau der Vorjahre entspricht.
Zu Punkt 3:
Der Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe soll zum 01.01.2023 in die Zweckvereinbarung aufgenommen werden. Der Zweckverband soll mit einem Bevölkerungsäquivalent von 500 Einwohnern an den Kosten beteiligt werden, um den Anteil der Einwohner auszugleichen, die nicht in Verwaltungseinheiten der Unterzeichner dieser Zweckvereinbarung wohnen. Hieraus sind keine wesentlichen Änderungen des Nettobetrags, den die Gemeinde in Form der anteiligen jährlichen Kostenerstattung an den Landkreis für die Bereitstellung des Datenschutzbeauftragten zu zahlen hat, zu erwarten. 

Die geänderte Zweckvereinbarung wurde von der Kommunalaufsicht bereits geprüft und soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die neue Zweckvereinbarung ist gegenüber der Kommunalaufsicht und der Regierung von Oberbayern anzeige-, aber nicht zustimmungspflichtig

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Inhalt der Zweckvereinbarung in der Fassung vom 30. November 2022 zur Kenntnis und stimmt der Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2023 14:29 Uhr