Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung in Thalhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ein Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung in Thalhausen wurde gestellt um die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Doppelhaus zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 166/18 der Gemarkung Thalhausen.
Die Erschließung setzt sich folgendermaßen zusammen:
Über die direkt angrenzende Gemeindestraße kann die Zufahrt zum Grundstück erfolgen.
Die Abwasserentsorgung ist durch den anliegenden Mischwasserkanal und den bereits bestehenden Grundstücksanschluss gewährleistet.
Die Wasserleitung bezüglich Trinkwasserversorgung ist bis zum Grundstück hin vorhanden.
Die Erschließung kann daher als gesichert betrachtet werden.
Die Grundvoraussetzung für den Erlass der Einbeziehungssatzung ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Antragsteller in dem sich der Antragsteller bereit erklärt sämtliche entstehende Planungskosten und evtl. anfallende Kosten für Ausgleichsflächen, Gutachten, etc. zu übernehmen.
Nach der Erklärung der Kostenübernahme sind von der Verwaltung Angebote von Fachplanern für das Bauleitplanverfahren einzuholen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr 166/18 Gemarkung Thalhausen zu. Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt ob die angrenzende Flurnummer 166/13 in die Bauleitplanung mitaufgenommen werden kann. Als Grundlage ist ein städtebaulicher Vertrag mit Kostenübernahme mit dem Antragsteller zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2022 13:55 Uhr