Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kranzberg - Links der Amper -Mitte-"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eigentümer der Grundstücke 465/30 und 465/101 Gem. Kranzberg möchten auf ihren Grundstücken Häuser mit E + 1 errichten. Die Grundstücke sind derzeit nach §34 BauGB zu bebauen, das bedeutet - entsprechend der umliegenden Bebauung - mit E + D. Das Gesamtgrundstück 465/30 war bis zur 1. Änderung vom Bebauungsplan „Kranzberg – links der Amper – Mitte“ im Umgriff von diesem Bebauungsplan. Eine Bebauung mit E + 1 ist in Abstimmung mit dem Bauamt des Landratsamts Freising nur mit der Wiederaufnahme der Grundstücke in den Bebauungsplan und Änderung der Kriterien E + D und E+ 1 möglich.
Die Eigentümer erklären sich bereit, einen Städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen und die entstehenden Kosten für eine Änderung zu übernehmen. Somit kann die Bebauungsplanänderung beschlossen werden.
Die Erschließung der Flächen muss mit entsprechenden Grundbucheintragungen gesichert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kranzberg – Links der Amper -Mitte-“ für den Bereich der Flurnummer 465/35 und 465/101, Gemarkung: Kranzberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss an der Amtstafel ortsüblich bekannt zu machen und Fachplaner mit der Bebauungsplanänderung zu beauftragen.
Außerdem soll in einem weiteren Schritt der gesamte Bebauungsplan überarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Frau Tüllmann hat die Sitzung vorzeitig entschuldigt verlassen
Datenstand vom 07.03.2023 10:08 Uhr