Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Zinklmiltach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ortsteil:
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Zinklmiltach
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§35
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Die Errichtung des EFH wird hinter dem Wohnhaus der Eltern geplant, was dazu führt, dass es sich komplett im Außenbereich und nicht mehr im Geltungsbereich der Ortsabrundungsatzung befindet. Die Beurteilung nach §34 ist somit ausgeschlossen und dem Antrag kann nicht zugestimmt werden.
Die Änderung der Ortsabrundungssatzung wäre hier gegebenenfalls möglich, da der neuaufgestellte Flächennutzungsplan diesen Bereich des Grundstücks als Dorfgebietsfläche (MD) vorsieht. Etwaige Möglichkeiten sind beim Landratsamt zu erörtern.
Sollte die Änderung der Satzung vom Landratsamt in Aussicht gestellt werden, ist mit dem Antragsteller zuvor ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem Kosten z.B. für das Änderungsverfahren und die Erschließung übernommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid ab. Vorbehaltlich wird dem Antragsteller die Möglichkeit der Satzungsänderung zugesprochen. Die Verwaltung wird beauftragt diese Option in Rücksprache mit dem Landratsamt zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2023 14:16 Uhr