Änderung sämtlicher Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Freising


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Landkreis Freising beabsichtigt im Bereich der Gemeinden Fahrenzhausen, Eching, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Kranzberg, Allershausen, Kirchdorf a. d. Amper, Zolling, Marzling, Haag a. d. Amper, Langenbach, Wang sowie der Städte Freising und Moosburg a. d. Isar die bestehenden Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete „Ampertal im Landkreis Freising“, „Freisinger Moos und Echinger Gfild“, „Mooslandschaft südlich Hallbergmoos“, „Tertiärer Hügelrand von Maisteig bis Freising“ und „Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als Landschaftsschutzgebiet“ zu ändern. 

Durch diese Änderung der genannten LSG-Verordnungen, insbesondere durch Aufnahme eines Erlaubnistatbestandes speziell für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in den aufgelisteten Verordnungen soll die Energiewende unterstützt werden. 

Dazu soll in den Landschaftsschutzgebieten in einem bis zu 500 m tiefen Korridor beidseits der Autobahnen oder Schienenwege des übergeordneten Netzes i. S. d. § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit mindestens zwei Hauptgleisen, gemessen vom äußeren Fahrbandrand oder Gleis (Bündelungskorridor), für einen Zeitraum von 30 Jahren die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf insgesamt ca. 150 Hektar Fläche möglich sein, sofern die Errichtung dieser Anlagen insbesondere nicht dem Schutzzweck der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung entgegenstehen und ein zusätzlicher naturschutzfachlicher Nutzen in Form einer Stärkung des Biotopverbundes entsteht bzw. die Förderung von Artenschutzzielen unterstützt wird. 

Es dürfen daher insbesondere keine Flächen spezifischer Schutzgebietskategorien wie z. B: Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope usw. verdrängt werden. 
Durch verschiedene Maßnahmen, wie eine kleintiergerechte Einzäunung (ausreichend Bodenabstand, einer extensiven Grünlandbewirtschaftung im Bereich der Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die Förderung von Insekten, Reptilien und Vogelarten wird einwirkungsvoller Beitrag zum Biotopverbund sichergestellt.

Die beschriebenen Änderungen im Einzelnen ergeben sich aus dem Entwurf der jeweiligen Änderungsverordnung. Die Entwürfe sind in der Anlage beigefügt.

Der Landkreis bittet um Stellungnahme bis 28.4.2023. Sofern keine gegenteiligen Äußerungen eingehen, geht der Landkreis davon aus, dass die Gemeinde mit den Änderungsentwürfen einverstanden ist.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im Landschaftsschutzgebiet ab und befürwortet die Errichtung von PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen und Dächern

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 01.06.2023 10:18 Uhr