Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Seestraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Bebauungsplan:
Kranzberger See
Beurteilung nach BauGB:
§30

Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kranzberger See“ und ist die letzte darin enthaltene freie Bauparzelle.

Zum Vorhaben werden folgende Befreiungen gestellt.

  1. Baufenster Wohnhaus:
Um einen Durchgang für den Eingangsbereich bilden zu können wird zwischen Wohnhaus und Garage ein 1,50m breiter Gang geplant. Dies hat zur Folge, dass das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster südlich um ca. 2,30m überschritten werden würde. 

Aufgrund einer nicht vollzogenen Grenzverschiebung, welche im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzt wurde, liegt die aktuelle Grenze ca. 2,50m südlicher. Die festgesetzten Baufenster für Garage und Wohnhaus richten sich jedoch nach der alten, geplanten Grenze.

  1. Baufenster Garage:
Selbiger Sachverhalt wie unter Punkt 1 (falsch Grenze BPlan).

  1. Maß der baulichen Nutzung:
Anstatt der zulässigen Bauweise gem. Punkt 1.42 Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss werden zwei Vollgeschosse beantragt. 

  1. Zulässiger Kniestock & Dachneigung:
Laut Festsetzung 1.62 Bebauungsplan ist eine Kniestockhöhe von 0,60m zulässig. Aufgrund bereits erteilter Befreiungen für Wandhöhen bis 6,0m sind Nachbargebäude hierfür Präzedenzfälle. Die Wandhöhe von 6,0m ist im Rahmen der Befreiung als Höchstmaß bindend.

Die Dachneigung soll von den zulässigen 40° auf 30° abgeflacht werden. Die Firsthöhe wird trotz der höheren Bauweise dadurch reduziert.



Befreiungsgründe:
Zu den o.g. Punkten wird die benachbarte Flurnummer 198/3, Seestraße 7a als Bezugsfall wahrgenommen. Hier wurden zu selbigen Festsetzungen bereits Befreiungen erteilt, da diese städtebaulich vertretbar sind.

Die Erschließung für Zufahrt und Abwasserbeseitigung sind gesichert.

Es werden für 2 Wohneinheiten insgesamt 4 Stellplätze benötigt. Diese werden in einer Doppelgarage und als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Aufgrund der Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind wasserrechtliche Belange zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Die beantragten Befreiungen werden in gestellter Form genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2024 13:37 Uhr