Neubau Einfamilienhaus, Sebastianstraße, Kranzberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ortsteil:
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Kranzberg
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Gebietsart nach BauNVO:
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WA
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Bebauungsplan:
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Nord-Ost
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Beurteilung nach BauGB:
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§30
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Nach Abriss des Bestandswohnhauses wird ein Einfamilienhaus mit angebautem Technikraum geplant.
Zum Vorhaben werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan gestellt:
- Überbaubare Grundstücksfläche:
Die festgesetzten Baugrenzen werden im Norden sowie Westen mit dem Technikraum und der Eingangsüberdachung überschritten.
Befreiungsgründe: Trotz der Überschreitung bleiben die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten, der Nachbarschutz somit gewahrt. Vergleichsfälle sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorhanden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
- Maße der baulichen Nutzung:
- Dachneigung: Die zulässige Dachneigung (18 – 24°) wird um 1 Grad überschritten
Befreiungsgrund: Aufgrund der geringen Abweichung kann der Befreiung zugestimmt werden.
- Wandhöhe: Für die zugelassene Bauweise ist eine Traufhöhe von 6,50m festgesetzt. Die Wandhöhe im ungünstig gemessenen Fall beträgt 6,74m.
Befreiungsgrund: Am Bezugsobjekt „Sebastianstraße 9“ sind bereits vergleichbare Wandhöhen genehmigt worden.
Die Erschließung für Zufahrt und Abwasserbeseitigung ist aufgrund der vorangegangenen Bebauung bereits gesichert.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Den gestellten Befreiungsanträgen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2024 13:54 Uhr