Neubau eines Carports, Hagenau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Hagenau
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35

Der neue Carport wird im nordöstlichen Grundstücksteil direkt an den Grundstücksgrenzen geplant. Die maximal zulässige Gesamtlänge der Grenzbebauung im Sinne des Art. 6 Abs. 7 Nr.1 BayBO (Grenzgaragen) kann zwar eingehalten werden, jedoch übersteigt die beabsichtigte Wandhöhe von 3,65m die laut BayBO vorausgesetzten 3,0m. Dies führt dazu, dass Abstandsflächen anfallen und eingehalten werden müssen.

Die östliche Abstandsfläche (AF) wird anhand einer schriftlichen Erklärung des Nachbarn übernommen (Abstandsflächenübernahme). Nördlich und westlich liegende AF können eingehalten werden. Aufgrund der Lage zur bestehenden Garage überschneiden sich hier die Abstandsflächen in Eckbereichen. Die Zulässigkeit ist vom Landratsamt zu prüfen.

Der Schmutzwasserrevisionsschacht wird durch den Carport überbaut. Um einen Zugang jederzeit zu ermöglichen muss im Falle von Bodenbelagsarbeiten der Deckel angeglichen werden, sodass dieser ohne Umstände jederzeit geöffnet werden kann.

Die Zufahrt in den Carport erfolgt vom Grundstück aus. Eine Gefährdung für den fließenden Verkehr (FS24) besteht somit nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Nerl war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal.

Datenstand vom 11.03.2024 11:12 Uhr