Bebauungsplan Gewerbepark "Am Pflegergrund"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung war außer dem Naturschutz keine unüberwindbaren bzw. keine negativen Stellungnahmen eingegangen. Die Naturschutzbehörde hatte eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wegen des bestehenden Weihers gefordert. Dazu wird von einer dazu fachlich ausgebildeten Person, über ein ganzes Jahr beobachtet und geprüft, welche Tierarten sich in dem überplanten Bereich samt Weiher) aufhalten und gesichtet werden. Dazu wurde Herr Dominik Meier vom Büro „Natur-Perspektiven“ beauftragt.
Bei der saP stellte sich heraus, dass u. a. Zauneidechsen vorhanden sind, was laut Naturschutzbehörde einer Umsiedlung in einen anderen dafür geeigneten Bereich bedarf. Die Familie Schleypen hatte daraufhin eine Fläche auf eines Ihrer Grundstücke vorgeschlagen, was von Herrn Meier aus seiner fachlichen Sicht auch geeignet ist. Dazu muss Familie Schleypen für den Lebensraum der Eidechsen allerdings erst bestimmte Maßnahmen vornehmen, was Sie auch machen werden.
Zwischenzeitlich hatte Frau Kössler von der UNB diese Fläche jedoch wieder abgelehnt, was jetzt von Herrn Steiner als Abteilungsleiter der UNB revidiert wurde. Durch die Ablehnung hatte Frau Schleypen die Arbeiten zu den erforderlichen Maßnahmen abgesagt. Ein erforderlicher Antrag bei der Regierung v. Obb. zur Umsiedlung der Eidechsen, der laut Herrn Meier rechtlich erforderlich ist, wurde befürwortet, allerding unter der Auflage, dass der Bebauungsplan vor der Umsiedlung eine sog. Planreife haben muss. Somit kann bzw. konnte die Umsiedlung nicht wie bisher vorgesehen, im April/Mai 2024 erfolgen, sondern erst nach dem Satzungsbeschluss, der etwa im Juli/Sept.2024 sein kann.
Der vorgenannte Sachverhalt ist nur die Kurzform dieser Forderungen und Vorgehensweisen durch die Naturschutzbehörden.
Datenstand vom 01.10.2024 11:55 Uhr