Antrag auf Änderung Flächennutzungsplan für Sondergebiet Wind
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund des Antrags der SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co.KG, Fahrenzhausen ist auf dem Grundstück mit Fl.-St.-Nr. 1051, Gemarkung Hohenbercha, die Errichtung und der Betrieb von einer Windkraftanlage geplant. Hierfür soll laut Antrag im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet „Wind“ ausgewiesen werden.
Die Leistung der Windkraftanlage wird mit ca. 7 MW beziffert. Geplant ist, den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Für die Benutzung der öffentlichen Wege werden gesonderte Vereinbarungen und Dienstbarkeiten abgeschlossen, ebenso wie für die Erstattung der Verwaltungskosten.
Ferner wird eine Vereinbarung zur Durchführung einer finanziellen Beteiligungsmöglichkeit der Bürger zwischen Antragsteller und Gemeinde getroffen.
Zur Durchführung der Planung, Erschließung, Rückbau und der Möglichkeit einer finanziellen Bürgerbeteiligung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co.KG, Fahrenzhausen, beabsichtigt. Sämtliche anfallende Kosten diesbezüglich sind von der SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co. KG zu tragen.
Die Verwaltung weist den Gemeinderat vorsorglich darauf hin, dass sich durch den eventuellen Beschluss des Antrags auf Änderung des Flächennutzungsplans ein Bezugsfall für weitere Planungen und Anträge zur Änderung für Sondergebiete Wind zur Bebauung im Außenbereich auf 800 m Abstand ergeben können. Bei den weiteren Anträgen ist dann der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 GG weiter zu beachten.
Im Rahmen der Fraktionssprechersitzung empfehlen die Fraktionssprecher dem Gemeinderat einen Abstand einer WEA von 900m zur nächsten Bebauung Außenbereich wenn diese im Süden, Osten oder Westen der WEA liegt und einen Schlagschatten wirft. Bei der Errichtung einer WEA nördlich einer Bebauung im Außenbereich reichen 700m aus.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Kranzberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich nordwestlich von Grandlmiltach.
Im Geltungsbereich befindet sich die Fl.Nr.1051, Gemarkung Hohenbercha.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Windenergie“, um die Errichtung einer Windenergieanlage auf Grundlage von Art. 82 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BayBO zu ermöglichen und dadurch erneuerbare Energien als öffentliches Interesse zu fördern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Georg Hammerl und Hermann Hammerl wurden aufgrund Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen
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Datenstand vom 01.10.2024 11:57 Uhr