Aussiedelung eines Pensionspferdebetriebes sowie eines Gartenbaubetriebes mit gemeinsamer sozialer Landwirtschaft an eine bestehende Hofstelle in Viehhausen, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Am 07.05.2024 ging bei der Gemeinde Kranzberg die Fachstellenbeteiligung des Landratsamtes Freising für das Bauvorhaben der Familien Schwaiger, Schönegge und Sedlmaier für die Aussiedelung eines Pensionspferdebetriebes sowie eines Gartenbaubetriebes mit gemeinsamer sozialer Landwirtschaft an einer bestehenden Hofstelle am Standort Viehhausen, Kranzberg aus dem Gartenbaubetrieb E. Schönegge in Meilendorf, Nandlstadt ein.

Das Vorhaben wurde bereits in der nichtöffentlichen GR-Sitzung vom 19.03.2024 vom Antragsteller und dem beauftragten Planer vorgestellt. Nun wurde eine Bauvoranfrage zu diesem Bauvorhaben eingereicht. 
Zur Übersicht für das gesamte Projekt wurden vom gemeindlichen Bauamt folgende Informationen und Hinweise ausgearbeitet:

Baurecht: Die endgültige baurechtliche Beurteilung, welche Bereiche privilegiert sind, und inwieweit eine Bauleitplanung erforderlich ist, kann letztendlich erst durch das Landratsamt geprüft werden, wenn alle Stellungnahmen dazu vorliegen.
Erschließung: 
Straße: Dazu wurde vom Büro „ing“ aus München eine Machbarkeitsuntersuchung der Erschließung ausgearbeitet und vorgelegt. Demnach bleibt die Straße von Gremertshausen nach Viehhausen unverändert, also einspurig. Die Straße von Sünzhausen, die ebenfalls nur einspurig ist, wird als Hauptzufahrt gesehen und mit 8 Ausweichstellen für den Gegenverkehr geregelt. Für die Ausweichbuchten, die im Antrag auf öffentlichem Grund eingezeichnet sind, ist jedoch ein Grunderwerb erforderlich, da die derzeitige Böschung sich in den Privatgrund verschiebt. Den Grunderwerb hat der Antragsteller mit den jeweiligen Eigentümern zu regeln. Auch die Kosten für den Grunderwerb und für den Bau der Ausweichbuchten hat der Antragsteller zu tragen. Zudem müssen auf der Zufahrtsstraße von Gremertshausen her, zumindest entlang des Gartenbaubetriebes (= Grundstück des Antragstellers) 4 Ausweichbuchten errichtet werden.
Abwasser: Das Abwasser soll laut Antrag über zwei 3-Kammer-Kläranlagen erfolgen, was als Lösung richtig ist, nachdem es keinen Schmutzwasserkanal in Viehhausen gibt. Dazu ist im Zuge des Bauantrages ein Nachweis über anfallende Abwassermenge (Anzahl der zu erwartenden Mitarbeiter, Gäste, Wohnungen etc.) und eine diesbezügliche Berechnung zur erforderlichen Größe der Kleinkläranlagen vorzulegen. 
Regenwasser: Das anfallende Regenwasser sämtlicher beantragter Anlagen soll in eine Teichanlage eingeleitet werden. Die erforderliche Größe (Volumen) ist ebenfalls im Zuge des Bauantrages zu berechnen.
Brandschutz: Die geplante Teichanlage dient gleichzeitig als Weiher zum Brandschutz. Zudem muss vom Wasserzweckverband eine Aussage zum Brandschutz getroffen werden, der von der bestehenden Trinkwasserleitung möglich ist.
Trinkwasserversorgung: Der Wasserzweckverband hat zu prüfen, ob die bestehende Trinkwasserleitung für alle geplanten Anlagen und der zu erwartenden Personenanzahl ausreicht.
Weitere Versorgungsleitungen: Alle anderen Versorgungsleitungen (Strom Telekom, etc.) sind mit den jeweiligen Spartenträgern zu klären.
Die Bauvoranfrage beinhaltet folgende Bereiche und deren Gebäude wie folgt:
  1. Landwirtschaftlicher Betrieb für Pensionspferde: 
. Umbau und Umnutzung des bestehenden Gebäudes (35 m x 13 m), wobei der Gewölbebereich als Putz- und Pflegebereich für Pferde, Lager, Sattelkammer, Sanitäranlagen, Küche, Aufenthaltsraum (alles Erdgeschoß) genutzt, und im Obergeschoß sind Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste vorgesehen.
. Neubau von 2 Ställen (35 m x 10 m) mit Liegemöglichkeiten für Pferde, Lager für Heu und Stroh
. Neubau einer Reithalle (40 m x 20 m) mit Bühne und Anbau für Pferdeboxen
. Neubau Reitplatz (40 m x 20 m)
. Neubau Longierhalle (Durchmesser 18 m) und 2 Freiläufe jeweils in gleicher Größe
. Neubau eines Gästestalls mit 6 Paddockboxen  (ca. 24 m x 3 m)
. Neubau einer Mistlege (15m x 7,50 m)
. Koppelanlage mit Trinkwasser je Koppel
. 19 PKW-Stellplätze
. Umbau und Umnutzung des bestehenden Gebäudes auf der Ostseite der Straße als Werkstatt, Halle für Traktor Maschinen Kutschen Betriebsmittel
  1. Landwirtschaftlicher Betrieb für Gartenbau:
. Umbau und Umnutzung des bestehenden Gebäudes auf der Ostseite der Straße als Verkaufsfläche (70 m²), Cafe/Bistro (100 m²), Kühlraum, WC-Räume, überdachter Freisitz und 27 Stellplätze
. Neubau Betriebsgebäude (45 m x 10 m) für Hackschnitzelheizung, Maschinenraum, Traktorgarage, Werkstatt, Kühlräume, Küche, Aufenthaltsraum, Büro, Umkleide, Waschplatz
. Neubau Glashäuser (18 m x 18 m) beheizt und Verkaufsgewächshaus mit Lager der Anzuchterde, Kompost etc. (30m x 12 m)
. Neubau von 6 Folienhäuser (ca. 1.500 m²)
.  Neubau eines Holzschuppens für Kleingeräte und Werkzeug (20m x 5 m)
. ca. 1,7 ha Freilandbepflanzung
. 9 Stellplätze
  1. Wald- und Naturkindergarten:
. Neubau eines Hauptgebäudes (12 m x 12 m)
. Beweglicher Bauwagen (8 m x 3 m)
. Container mit Sanitärräume und Büro als Schulgebäude (15 m x 12 m)
. Außenbereich mit Obst- und Kräutergarten, Spielplatz und Kleintiere
. 10 PKW-Stellplätze
  1. Gemeinschaftlich genutzter Bereich:
. Umbau und Umnutzung des bestehenden Gebäudes (16m x 11 m) auf der Ostseite der Straße als Verwaltungs- und Mitarbeitergebäude mit Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß
. 13 PKW-Stellplätze
Details zu allen vorgenannten Bereichen können aus den als Anlage beigefügten Antragsunterlagen entnommen werden.

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Sonja Kieslinger stellt einen Antrag auf Rederecht für den anwesenden Zuhörer und Feuerwehrkommandanten aus Sünzhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinderatsmitglied Sonja Kieslinger stellt einen Antrag auf namentliche Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

Beschluss 3

Nach einer sehr ausführlichen Diskussion und Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat wie folgt entschieden, und zwar unter der Maßgabe, dass folgende Voraussetzungen erfüllt werden können:
  • Die Zufahrtsstraßen sind derzeit nur einspurig (Breite 3,00 m) vorhanden. Laut Antragsunterlagen soll die Straße über Sünzhausen als Haupterschließungsstraße gelten, bzw. genutzt werden. Auf dieser einspurigen Straße sind Ausweichstellen geplant. Nachdem jedoch auch von der Zufahrtsstraße aus Gremertshausen ein großer Anteil der Fahrzeuge zu erwarten ist, müssen somit an beiden Straßen (von Sünzhausen und von Gremertshausen) etwa alle 100 m Ausweichstellen eingebaut werden. Den diesbezüglichen Grunderwerb und die Baukosten hat der Antragsteller zu tragen.
  • Die Abwasserbeseitigung soll laut Antragsunterlagen über zwei Drei-Kammer-Kläranlagen geregelt werden. Dazu ist aufgrund der zu erwartenden Personenanzahl die Abwassermenge und die Größe der Kläranalage nach den derzeit gültigen Vorschriften nachzuweisen. Das anfallende Regenwasser wird laut Antragsunterlagen in ein Regenrückhaltebecken eingeleitet. Die erforderliche Größe ist zu ermitteln und nachzuweisen.
  • Die Trinkwasserversorgung ist auf den derzeitigen Bedarf der 3 bestehenden Anwesen in Viehhausen ausgelegt, nicht auf den zu erwartenden Bedarf des geplanten Bauvorhabens. Die Trinkwasserversorgung ist mit dem Zweckverband zu regeln. 
  • Der Brandschutz ist ebenfalls auf die 3 bestehenden Anwesen ausgelegt. Auch hierzu ist der Nachweis über den Wasserzweckverband in Verbindung mit dem geplanten Regenrückhaltebecken (Brandweiher) zu erbringen und nachzuweisen.
  • Planungsrechtlich ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt, inwieweit und für welche Bereiche eine Privilegierung vorliegt und für welche Bereiche eine Bauleitplanung erforderlich ist. Über das Erfordernis einer Bauleitplanung ist der Gemeinderat erneut zu unterrichten, und hat dann über das Bauleitplanverfahren zu entscheiden.
  • Soweit die Bauvoranfrage genehmigungsfähig ist, muss vor Einreichung des Bauantrages über die vorgenannten Punkte zur Erschließung, ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller und der Gemeinde vereinbart werden.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, stimmt der Gemeinderat dem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Datenstand vom 01.10.2024 11:57 Uhr