Neubau einer Doppelhaushälfte, Hohenbercha
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt am westlichen Ortsrand von Hohenbercha und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt.
Die Doppelhaushälfte ist an das bestehende Wohnhaus angebaut, das Dach ist dabei nicht profilgleich und nicht mit gleicher Dachneigung. Die Nordseite des geplanten Wohnhauses ist mit 40 ° Dachneigung und die Südseite ist mit 14 ° Dachneigung geplant, was gestalterisch und ortsplanerisch sehr bedenklich ist. Bei einem Doppelhaus sollte das Dach der beiden Häuser profilgleich ausgeführt sein. Dieser Punkt sollte vom Landratsamt entsprechend geprüft werden.
Die Erschließung ist gesichert. Allerdings muss das Schmutzwasser an den bestehenden Revisionsschacht angeschlossen werden, was im Entwässerungsplan bereits richtig dargestellt ist, und die Leitung muss über eine Grunddienstbarkeit (notarielles Leitungsrecht) dauerhaft gesichert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu, allerdings muss vom Landratsamt der Punkt mit der unterschiedlichen Dachneigung aus ortplanerischer Sicht geprüft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2024 12:00 Uhr