Antrag auf Änderung Flächennutzungsplan für Sondergebiet Wind


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 11.06.2024 hat der Gemeinderat den Antrag auf Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des FlNr. 1051, Gemarkung Hohenbercha für ein Sondergebiet Wind (Antragsteller: SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co. KG) mehrheitlich zugestimmt. 


Der Gemeinderat bestimmte dabei, dass ein Abstand einer WEA von
  • 900 m zur nächsten Bebauung im Außenbereich notwendig ist, wenn diese Bebauung im Norden, Osten oder Westen der WEA liegt und einen Schlagschatten wirft
  • 700 m zur nächsten Bebauung im Außenbereich notwendig ist, wenn die Bebauung südlich der WEA liegt.

Mit E-Mail vom 10.07.2024 teilt das vom Antragsteller beauftragte Planungsbüro mit, dass der Mindestabstand von 700 m zu den Wohnhäusern in Grandlmiltach nicht eingehalten werden kann. Daraufhin wurde der Geltungsbereich abgeändert, so dass der Abstand von 700 m wieder eingehalten ist, und mit dem Grundsatzbeschluß des Gemeinderates übereinstimmt. Der geänderte Lageplan ist Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Geltungsbereiches zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Hammerl und Gemeinderatsmitglied Georg Hammerl waren aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 01.10.2024 11:51 Uhr