Antrag auf Änderung Flächennutzungsplan für Sondergebiet Wind
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 11.06.2024 hat der Gemeinderat den Antrag auf Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des FlNr. 1051, Gemarkung Hohenbercha für ein Sondergebiet Wind (Antragsteller: SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co. KG) mehrheitlich zugestimmt.
Der Gemeinderat bestimmte dabei, dass ein Abstand einer WEA von
- 900 m zur nächsten Bebauung im Außenbereich notwendig ist, wenn diese Bebauung im Norden, Osten oder Westen der WEA liegt und einen Schlagschatten wirft
- 700 m zur nächsten Bebauung im Außenbereich notwendig ist, wenn die Bebauung südlich der WEA liegt.
Mit E-Mail vom 10.07.2024 teilt das vom Antragsteller beauftragte Planungsbüro mit, dass der Mindestabstand von 700 m zu den Wohnhäusern in Grandlmiltach nicht eingehalten werden kann. Daraufhin wurde der Geltungsbereich abgeändert, so dass der Abstand von 700 m wieder eingehalten ist, und mit dem Grundsatzbeschluß des Gemeinderates übereinstimmt. Der geänderte Lageplan ist Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Geltungsbereiches zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Hammerl und Gemeinderatsmitglied Georg Hammerl waren aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Datenstand vom 01.10.2024 11:51 Uhr