Billigung des Vorentwurfs der 1. Änderung des (Teil-)Änderung des Flächennutzungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufstellungsbeschluß gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Kranzberg beschließt – bedingt durch eine geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches zur Sicherstellung des 700 m Mindestabstandes zu den nächstgelegenen Wohnnutzungen in Grandlmiltach – erneut die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes „Windenergie“ im Bereich nördlich von Grandlmiltach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Im Geltungsbereich befindet sich eine 0,21 ha große Teilfläche der Fl. Nr. 1051, Gemarkung Hohenbercha, die im beigefügten Lageplan zu entnehmen ist.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist diese Fläche der 1. Änderung als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ um die Errichtung einer Windenergieanlage auf Grundlage von Art. 82 Abs. 5 Satz 1 BayBO zu ermöglichen und dadurch erneuerbare Energien zu fördern.
Die Durchführung der Planung, Erschließung, Rückbau und der Möglichkeit einer finanziellen Bürgerbeteiligung ist der Abschluß eines städtebaulichen Vertrages mit der SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co KG, Fahrenzhausen erforderlich.
Der Beschluß über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Billigungs- und Auslegungsbeschluß gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Kranzberg billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes „Windenergie“ im Bereich nördlich von Grandlmiltach und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem geänderten Aufstellungsbeschluß und dem Billigungs- und Auslegungsbeschluß zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Hammerl und Gemeinderatsmitglied Georg Hammerl waren aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Datenstand vom 01.10.2024 11:51 Uhr