Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) in Hohenbercha
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Purkart Immobilien beantragt ein Wohngebäude mit Keller+EG+OG+DG Dachneigung 40 °, Baukörper 14 m x 11 m mit 5 Wohneinheiten. Davon sind 2 Wohneinheiten unter 50 m² und 3 Wohneinheiten über 50 m². Es sind insgesamt 8 Stellplätze erforderlich und auch als offene Stellplätze nachgewiesen. Das Grundstück Fl. Nr. 40 soll geteilt werden, so dass für das beantragte Bauvorhaben ca. 650 m² bleiben. Die südliche verbleibende unbebaute Teilfläche ist dann noch ca. 680 m² groß. Vom geplanten Wohnhaus zur geplanten Grundstücksgrenze an der Südseite verbleiben nur 3 m.
Mit der überbauten Fläche zuzüglich der befestigten Flächen (Stellplätze, Zufahrt zu den Stellplätzen, Eingang, Terrassen, etc.) liegt die GRZ 2 unverhältnismäßig hoch, so dass das Bauvorhaben mit 5 Wohneinheiten zu massiv für dieses Grundstück ist, und somit ortsplanerisch nicht vertretbar ist.
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich von Hohenbercha und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt. Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt zu den 8 Stellplätzen ist unmittelbar nach der 90 ° Kurve und ist somit unübersichtlich.
Beschluss
Das Bauvorhaben ist ortsplanerisch in der Ortschaft Hohenbercha nicht vertretbar. Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die umliegende Bebauung ein.
Dem Bauvorhaben wird deshalb in der beantragten Form nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9
Datenstand vom 21.10.2024 15:22 Uhr