Der am 23.07.2024 eingegangene Bürgerantrag zum Projekt Naturgarten Schönegge in Viehhausen wurde in der vergangenen GR-Sitzung vom 10.09.2024 bereits durch den Gemeinderat einstimmig zugelassen.
Der Gemeinderat kann nun durch den Bürgerantrag nochmals – trotz bereits erteiltem Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben – sich erneut ernsthaft und inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen und z. B. Bedenken zum Bauvorhaben bei der Genehmigungsbehörde formlos geltend machen.
Selbst wenn der Gemeinderat jedoch nunmehr zur Auffassung gelangt, dass sie das Einvernehmen nicht mehr erteilen würden, kann das Einvernehmen aus Rechtssicherheitsgründen nicht mehr zurückgenommen werden.
Im Rahmen des Diskussionsverlaufs wurden von einigen Ratsmitgliedern folgende Bedenken geäußert:
Die Zuwegung stellt weiter ein großes Problem dar, zumal im Antrag auf Vorbescheid die Zufahrt über Sünzhausen favorisiert wurde und in der Informationsveranstaltung über eine Zuwegung über Gremertshausen gesprochen wurde. Mitglieder des Gemeinderats äußern Bedenken, dass sowohl die Zufahrt über Sünzhausen, als auch über Gremertshausen derzeit nicht ausreichend ausgebaut ist und die Gemeinde auch keinen Ausbau beabsichtigt. Sämtliche Kosten für Aufweitungs- bzw. Ausbauarbeiten und deren Unterhalt sind vom Antragsteller zu tragen. Da die Gemeinde noch nicht offiziell über die neue Zuwegung informiert wurde, bittet der Gemeinderat diesbezüglich um Anhörung.
Neben der Zuwegung bringen einzelne Gemeinderäte auch Bedenken in Bezug auf den Verkehr vor. Es liegt zwar eine Machbarkeitsstudie aus Meilendorf vor. Diese sollte jedoch auch auf die Weiterentwicklung des Naturgartens Schönegge, die in Viehhausen stattfindet (40 Pensionspferde, 50 Kindergartenplätze, Hofcafe, Selbstpflücker, Veranstaltung etc.) Rücksicht nehmen und diese Entwicklung als Prognose miteinbeziehen. Die Verkehrszunahme ist nicht unbeachtlich.
Auch zu den notwendigen/vorhandenen Infrastruktureinrichtungen wie Wasser, Abwasser, Straßenbeleuchtung sowie die Parkplätze wurden Bedenken geäußert. Auch hier muss mit der bereits vorhandenen Infrastruktureinrichtung ausgekommen werden, da die Gemeinde keinen Anschluss an die Kanalisation vom Ortsteil Viehhausen vorsehen wird. Diese Investitionskosten müssten letztlich von allen Bürgern getragen werden.
Ferner werden von Gremiumsmitgliedern Bedenken im Hinblick auf die Öffentliche Sicherheit und Ordnung geäußert. Die Löschwasserversorgung soll neben den Wasserleitungen auch über ein Wasserbecken gesichert werden (lt. Vorbescheidsantrag) Hier werden bereits Bedenken geäußert, ob das Becken die entsprechende Größe und Lage hat, dass Oberflächenwasser in den Löschweiher gelangen kann. Lt. der Infoveranstaltung soll das Wasser auch zur Bewässerung des Gartenbetriebs genutzt werden. Gemeinderatsmitglieder äußern Bedenken, dass dies nicht ausreicht. Neben der Löschwasserversorgung werden auch Bedenken auf die möglichen Feuerwehr-Einsätze geäußert. Die gemeindliche Feuerwehr Gremertshausen verfügt über keine Atemschutzausrüstung und besitzt auch keine extra Schulung für die Rettung von körperlich/geistig behinderten Mitmenschen. Es ist bedenklich, ob die bisherige Ausstattung der Feuerwehr ausreicht und wer die Kosten trägt, falls die Ausstattung aufgrund des Naturgartens erweitert werden muss.
Die letzten Bedenken werden im Hinblick auf den Naturschutz geäußert. Viehhausen und die nähere Umgebung ist Lebensort von seltenen Tieren. Viehhausen ist von einer wertvollen Flora und Fauna umgeben. Zuletzt wurden hier eine Uhu-Kind und ein Baumfalke gesichtet. Gemeinderatsmitglieder äußern dabei Bedenken, dass nach Errichtung des Naturgartens eine solche Vielfalt an seltenen Tieren nicht mehr vor Ort sein wird.
Neben einigen Bedenken wurden im Verlauf der Sitzung auch positive Aspekte des Projekts von Gemeinderatsmitgliedern geäußert.
Die Gemeinderatsmitglieder möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Gemeinde Kranzberg keine Kosten für die Erschließung (breite Zuwegung, Ausweichbuchten, Abwasser etc.) für das Vorhaben trägt. Der Antragsteller muss die für das Projekt notwendigen Ausbau- und späteren Unterhaltskosten und -maßnahmen selbst tragen und sich auch selbst darum kümmern.