Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden alle Grundstück und Flächen vom Finanzamt neu bewertet. Ab 01.01.2025 wird dann die Grundsteuer anhand der neu festgesetzten Messbeträge erhoben.
Jetzt ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B für 2025 neu festzusetzten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bundes- und Landespolitik das Versprechen der „Aufkommensneutralität“ gegebenen hat. Aufkommensneutralität bedeutet NICHT, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleichbleibt. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann- also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. 
Aktuell liegen uns die Daten von ca. 80-90 % der Objekte für GrdStb A/B vor. Daraus ergibt sich für die Gemeinde Kranzberg folgende Auswertung:
 
 
Grunsteuer-
Aufkommen
Grunsteuer-
Aufkommen
Aufkommen
 
 
hebesatz A
GrdSt A
hebesatz B
GrdSt B
GrdSt A+B
 

 
 
 
 
 
Lage altes Recht
330%
  75.090,54 € 
330%
  389.594,17 € 
  464.684,71 € 
( bis 31.12.2024)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage neues Recht
330%
  42.688,44 € 
330%
  570.108,17 € 
  612.796,61 € 
Unveränterter Hebesatz
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage neues Recht
255%
  32.986,52 € 
255%
  440.538,13 € 
  473.524,65 € 
Hebesatz aufkommensneutral
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage neues Recht
270%
  34.926,90 € 
270%
  466.452,14 € 
  501.379,04 € 
Hebesatz + moderate Erhöhung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aus Sicht der Verwaltung und des Bürgermeisters wird eine ungefähre Aufkommensneutralität angestrebt, allerdings mit einer moderaten Erhöhung um einen guten Puffer bezüglich der Unwägbarkeiten beim Steueraufkommen zu haben. Die Entscheidung über die Höhe des Hebesatzes muss jetzt getroffen werden obwohl noch nicht alle Daten vorliegen. Der Bayerische Gemeindetag spricht zum Teil von „jährlich notwendigen Anpassungen“, aber das wollen wir definitiv vermeiden. Gründe dagegen sind aus Sicht der Verwaltung die Verwirrung bei den Bürgern (z.B. falsche Daueraufträge) und auch der Aufwand und die Kosten, denn neben dem Zeitaufwand und den Personalkosten, kommen noch Kosten für Porto und Druckkosten von weit über 1.000 € für die neuen Bescheide hinzu.
Die Verwaltung schlägt vor den Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 330% auf 270 % zu senken.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Hebesatzsenkung bei der Grundsteuer A und B von 330% auf 270 % zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2024 17:29 Uhr