Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Grundsteuerreform wurden alle Grundstück und Flächen vom Finanzamt neu bewertet. Ab 01.01.2025 wird dann die Grundsteuer anhand der neu festgesetzten Messbeträge erhoben.
Jetzt ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B für 2025 neu festzusetzten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bundes- und Landespolitik das Versprechen der „Aufkommensneutralität“ gegebenen hat. Aufkommensneutralität bedeutet NICHT, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleichbleibt. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann- also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.
In der Sitzung vom 08.10.2024 wurde der Hebesatzsenkung bei der Grundsteuer A und B von 330% auf 270 % zugestimmt.
Die neuen Grundsteuerbescheide müssen jetzt zeitnah versendet werden, aus diesem Grund muss eine separate Hebesatzsatzung erlassen werden, da wir nicht auf den Erlass der Haushaltssatzung warten können.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Grundsteuer-Hebesatzsatzung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2024 17:32 Uhr