Von der Öffentlichkeit (Bürger) kamen keine Stellungnahmen oder Einwände.
11 Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben.
7 Behörden haben eine Stellungnahme abgegeben, haben aber keine Einwände.
10 Behörden haben Anregungen oder Einwände vorgebracht.
Im Landratsamt Freising wurden 14 Fachstellen beteiligt. Davon haben 8 Fachstellen keine Stellungnahme abgegeben, 1 Fachstelle hat keine Einwände und 5 Fachstellen haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Zur Fachstelle der Bundeswehr möchte ich vor dem Beschluß zur Abwägung noch folgenden Sachverhalt bzw. Information mitteilen, falls es im weiteren Verfahren hierzu noch weitere Unstimmigkeiten oder andere Forderungen geben sollte.
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Referat Infra I 3 in Bonn hatte am 03.09.2024 eine negative Stellungnahme abgegeben, in der eine Höhenbegrenzung für bauliche Anlagen in diesem Bereich gefordert wurde.
In dieser Stellungnahme heißt es u. a. im Text:
„Das Sondergebiet Windenergie“ liegt im Bereich einer militärischen Verteidigungsradaranlage. Hier sind nur Bauhöhen bis zu 537 müNN möglich. Darüberhinaus liegt der Bereich im Gebiet militärischer Richtfunkbereiche.“
- Das Grundstück (Windrad) liegt auf einer Höhe von ca. 495 müNN
- Höhe des Windrades bei 260 m Höhe ist bei ca. 755 müNN, also somit rund 218 m über der geforderten Höhenbegrenzung von 537 müNN.
Am 26.09.2024 hat das Büro „Team4planung“ (nicht die Gemeinde) eine zweite Stellungnahme von dieser Fachstelle, (von einem anderen Sachbearbeiter) erhalten, in der steht, dass die vom 03.09.2024 angegebene Höhenbeschränkung derzeit ausgesetzt ist, und somit derzeit keine Einwände bestehen.
Somit ist diese Stellungnahme bei der Abwägung relevant.
Nachfolgend werden die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge dem Gemeinderat vorgetragen.