Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 11.02.2025 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der anonymen Bestattung wird in der bisherigen Satzung fälschlicherweise von einer Nutzungsgebühr für das Grab gesprochen (§ 4 Abs. 1 Buchstabe h) der Friedhofsgebührensatzung).
Tatsächlich kann jedoch keine Nutzungsgebühr erhoben werden, da bei einer anonymen Bestattung kein Nutzungsrecht für ein Grab vergeben wird. Bei einer anonymen Bestattung wird lediglich eine Zuweisungsgebühr erhoben, die die Verwaltungskosten und die Zuweisung des Bestattungsplatzes abdeckt, ohne dass den Angehörigen ein Nutzungsrecht am Grab eingeräumt wird.
Die Satzung muss daher geändert werden, um diese Unterscheidung korrekt darzustellen und um die rechtlichen Grundlagen der anonymen Bestattung klarzustellen.
Eine Nutzungsgebühr entfällt, da die Bestattung anonym erfolgt und kein langfristiges Nutzungsrecht für das Grab besteht. In der bisherigen Satzung war dies nicht korrekt formuliert, was nun mit dieser Satzungsänderung behoben wird.
Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nur die Zuweisungsgebühr korrekt als Entgelt für die anonyme Bestattung berücksichtigt wird, und dass keine falsche Gebührenerhebung erfolgt.
Eine solche Anpassung der Satzung ist erforderlich, um sowohl rechtliche Klarheit zu schaffen als auch die korrekten Gebührenstrukturen festzulegen.
Die Friedhofsgebührensatzung wird daher wie folgt geändert:
§ 4 Grabnutzungsgebühr
Abs. 1 Buchstabe h) wird ersatzlos gestrichen.
§ 6 Sonstige Gebühren
Neu:
Abs. 1 Buchstabe
e) Grabzuweisungsgebühr (einmalig 25 x 42,00 €) 1.050,00 €
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2025 14:17 Uhr