Abbruch eines vorhandenen Wohnhauses mit Garagen und Neubau von 4 Doppelhaushälften, Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Berg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das derzeit bestehende Einfamilienhaus soll durch zwei Doppelhäuser ersetzt werden. 

Mit den Abmessungen von 11,0 x 13,04m je Gebäude wird eine Grundflächenzahl von 0,199 erreicht. Die überbaute Fläche ähnelt damit dem umliegenden Bestand. 

In der Bauweise E+I+D werden die beiden Häuser geplant. Dazu wird die Dachform Satteldach bevorzugt und eine zusätzliche alternative mit Pultdach mit Laternengeschoss angefragt.

Maß der baulichen Nutzung:
Höhen:
Die Wand- und Firsthöhe fügt sich bei einem Satteldach mit 6,50m und 11,10m in die Umgebungsbebauung ein. Bei der Variante Pultdach bleibt die Wandhöhe unverändert und lediglich die Firsthöhe würde sich auf 9,25m reduzieren. 

Bauweise:
Da es für die Bauweise E+1+D im Umfeld ein Bezugsobjekt gibt ist auch hier das Einfügungsgebot erfüllt.

Als Referenzgebäude wurde das Wohnhaus in Berg 8 herangezogen.

Erschließung:
Zufahrt:
Über die nördlich verlaufende öffentliche Straße können die Grundstücke befahren werden. 
Für die östliche Doppelhaushälfte des südlichen Doppelhauses ist ein Wegerecht zu berücksichtigen, das je nach später verlaufenden Weg die Zuwegung sicherstellt.

Abwasserbeseitigung:
An der Südgrenze zur Hausnummer 2 befindet sich ein Revisionsschacht auf dem das bestehende Wohnhaus derzeit im Mischsystem entwässert wird. An diesen Schacht können die neuen Wohnhäuser angeschlossen werden. Dies erfordert jedoch eine dingliche Sicherung des Leitungsrechts auf dem Nachbargrundstück Flurnummer 882/2 zugunsten der späteren Bauparzellen. Je nach Leitungsverlauf muss dies auch bei den neu geteilten Grundstücken untereinander gesichert werden.

Stellplätze:
Es werden insgesamt 8 Stellplätze für die 4 Wohneinheiten dargestellt. Gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Kranzberg ist der Nachweis somit erfüllt. Die Anordnung beginnt im Norden wo in einem Doppelcarport und in offener Bauweise die ersten 5 Stellplätze direkt von der Straße befahren werden können. Restliche 3 Stellplätze werden in einer Doppelgarage an der Westgrenze und neben einer Doppelhaushälfte in den Grundstücken verteilt.

Der im Flächennutzungsplan festgesetzte Grünstreifen zur Kreisstraße FS24 hin bleibt in der Breite von 5,0m frei von einer Bebauung.

Im Zuge des Bauantrags sind die jeweiligen Nachweise zur Sicherung des Wege- und Leitungsrechts zu erbringen. Weitere Prüfung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2022 11:26 Uhr