Erweiterungsbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Neubau einer Doppelgarage, Dorfacker


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Ortsteil:
Dorfacker
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
genehmigter Vorbescheid
Ja

Die geplante Wohnhauserweiterung schließt sich mit gleicher Breite und Länge westlich am Bestandsgebäude an. Die baulichen Maße zu Höhen werden, wie bereits im Vorbescheid genehmigt eingehalten. Die Wandhöhe beläuft sich auf ca. 6,10m, Dachneigung 25°.
Die Erschließung für Zufahrt und Abwasserbeseitigung ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert. Der Anschluss erfolgt über den existierenden Revisionsschacht.
Aufgrund der Anbauverbotszone von 20m gem. des bayerischem Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist an der nördlichen Grundstücksgrenze keine Garage genehmigungsfähig. Zur Nachweisung der erforderlichen Stellplätze wird eine Doppelgarage an der Westgrenze und 2 offene Stellplätze errichtet. Die benötigten 4 Stellplätze für Bestand und Neubau werden somit nachgewiesen. Die Doppelgarage wird als Grenzgarage i.S.d. Art.6 Abs. 7 Nr. 1 ohne Abstandsflächen geplant.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2024 13:51 Uhr