Antrag um Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Erdwärme zu gewerblichen Zwecken - Beteiligungsverfahren nach § 15 BBergG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

Mit beigefügtem Schreiben stellt die Fernwärmeversorgung Freising GmbH einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „GeoFwFreising“ zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern in den Malmkarbonaten für Zwecke der geothermischen Wärmeversorgung im Erlaubnisgebiet.

Durch die Erteilung einer großräumigen Erlaubnis werden vorbereitende Untersuchungen, wie z.B. seismische Messungen und Auswertungen, Modellierungen und vorbereitende Bohrplanungen ermöglicht, nicht jedoch die direkte Durchführung von Bohrungen. Hierfür ist eine gewerbliche Erlaubnis Voraussetzung.

Im Erlaubniszeitraum sind u.a. der Aufbau eines 3-dimensionales strukturgeologisches Modells, eine Konzeptstudie sowie Voruntersuchungen des Bohrplatzes laut Antrag vorgesehen (siehe Arbeitsprogramm des großräumigen Aufsuchungsantrags).

Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern und die Landratsämter Freising und Erding) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.06.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.
 
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Freising und Erding) gebeten.

Da im Feld auch die Gemeinde Kranzberg liegt, wird - unabhängig von der Beteiligung nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis an die Gemeinde übermittelt. Stellungnahmen können bis 30.06.2023 ebenfalls abgegeben werden; hierbei ist insbesondere von Interesse, ob Bedarf für einen Wärmeanschluss an eine oder mehrere potentielle geothermische Wärmezentralen im Erlaubnisfeld besteht.

Beschluss

Der Gemeinderat steht der Aufsuchung von Erdwärme grundsätzlich positiv gegenüber, möchte jedoch bei Bohrungen auf dem Gemeindegebiet in Kenntnis gesetzt werden. Ferner sollten die Ergebnisse der Gemeinde Kranzberg mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.09.2023 10:05 Uhr