Neubau einer Doppelhaushälfte, Zeislstraße, Kranzberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ortsteil:
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Kranzberg
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Das Bestandswohnhaus bei Zeislstraße 5, das im südlichen Grundstücksteil stand, wurde bereits abgerissen. Die Doppelhaushälfte(n) werden nun nördlich im Grundstück platziert. Gegenstand des Antrags ist hier die östliche Haushälfte. Die Teilung der Flurnummer 25 der Gemarkung Kranzberg ist vorgesehen.
Maß der baulichen Nutzung:
Das neue Wohnhaus wird in der Bauweise Keller + E+ D als Vollgeschoss geplant. Die Dachneigung des Satteldachs beträgt 20°. Die Wand-/Firsthöhen belaufen sich auf ein maximales Maß von 6,07m/8,07m.
In der Umgebungsbebauung sind Objekte mit Bezugshöhen bis ca. 7,0mWH/ 10,0m FH gegeben. Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebungsbebauung ein.
Erschließung:
Die derzeit, wie auch später genutzte Einfahrt liegt auf dem eigenständigen Flurstück 25/2 der Gemarkung Kranzberg, das am öffentlichen Verkehrsraum anliegt.
Ein bestehender Revisionsschacht im Grundstück wird zum Anschluss dieser und auch der anderen Doppelhaushälfte genützt. Die Abwasserbeseitigung ist somit bereits möglich.
Da der Bauherr kein Eigentum am o.g. Flurstück aufweist sind im Rahmen der Grundstücksteilungen alle Leitungs- und Wegerechte sowie Verkehrssicherungpflichten zu prüfen und notariell nachzuholen.
Stellplätze:
Es werden für eine Wohneinheit 2 Stellplätze benötigt. Nachgewiesen werden 1 offener SP auf dem eigenen Grundstück sowie 1 SP in einer Doppelgarage auf einem separaten Flurstück mit Miteigentumsanteil (gemeinschaftliches Grundstück der Haushälften).
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Die dingliche Sicherung der Erschließung wird vorausgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.09.2023 10:05 Uhr