Straßenbeleuchtungswartungsvertrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum 12.02.2023 läuft der Straßenbeleuchtungswartungsvertrag zwischen der Gemeinde Kranzberg und der Bayernwerk Netz GmbH aus. Bisher war der Straßenbeleuchtungswartungsvertrag an den Konzessionsvertrag gekoppelt. Mittlerweile sind beide Verträge separat abzuschließen.
Der Konzessionsvertrag wurde bereits im Jahr 2021 verlängert. Für den zukünftigen Betrieb und die Wartung der Straßenbeleuchtung ist es jedoch erforderlich, dies vertraglich neu zu regeln.
Die Leistungen, die im beigefügte Vertragsangebot der Bayernwerk Netz GmbH angeboten werden, entsprechen den Leistungen des Altvertrags. Der Vertrag regelt damit die Instandhaltung, den Bau und den Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen.
Da lediglich die Leuchtmittel in gemeindlichen Besitz sind und sich die Lampenkörper, Kabel etc. im Eigentum der Bayernwerk Netz GmbH befinden, kann für den Straßenbeleuchtungsvertrag keine Ausschreibung und Vergabe erfolgen, da die Gemeinde Kranzberg zuerst der Bayernwerk Netz GmbH dafür eine Ablöse bezahlen müsste. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf ca. 120.000 Euro.
Für den Erwerb der oberirdischen Straßenbeleuchtung würde die Gemeinde Kranzberg ca. 22.000,00 € aufbringen müssen. Damit eine Ausschreibung und Vergabe jedoch erfolgen kann, müssten auch die 25 Trafos mit Schaltanlagen vom Netz entflechtet werden. Diese Netzentflechtung beläuft sich auf ca. 100.000,00 €.
Erst dann könnte eine Ausschreibung erfolgen und ein anderes Unternehmen kann für den Betrieb der Straßenbeleuchtung unter Vertrag genommen werden.
Die Ablöse zu zahlen ist für die Gemeinde zum aktuellen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Ende des Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der Gemeinde Kranzberg und der Bayernwerk Netz GmbH zum 12.02.2023 und den weiteren Informationen Kenntnis.
Der Gemeinderat spricht sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine Übernahme der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen aus.
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister mit dem Abschluss des vorgelegten Straßenbeleuchtungsvertrages.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.04.2023 08:07 Uhr