Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Geltungsbereich der rechtskräftigen Einbeziehungssatzung „Obere Krottenkopfstraße“ soll in Richtung Osten, ca. 80 m, bis zu dem bestehenden Stadel hin erweitert werden.
Die Festsetzungen sollen bis auf die Klarstellung zur Gebäudegröße unverändert übernommen werden. Auch der festgesetzte Grünstreifen soll wie im Bestand, entlang der geplanten Erweiterung, fortgeführt werden.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Krün ist das Gebiet der geplanten Erweiterung bereits als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt.
Zur heutigen Sitzung liegt ein entsprechender Planentwurf inkl. Begründung des Architekturbüro AKFU vom 17.10.2023 vor.
Beschluss 1
- Der Änderungsbeschluss für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit dem vorgelegten Geltungsbereich wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen.
- Mit der Planung und Durchführung des Verfahrens wird das Ing-Büro A-K-F-U Architekten, Frau Urbaniak beauftragt.
- Der Gemeinderat stimmt der Planung für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Obere Krottenkopfstraße zu. Der Billigungsbeschluss wird zur Planung Stand 17.10.2023 gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Änderungsbeschluss für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit dem vorgelegten Geltungsbereich wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen.
- Mit der Planung und Durchführung des Verfahrens wird das Ing-Büro A-K-F-U Architekten, Frau Urbaniak beauftragt.
- Der Gemeinderat stimmt der Planung für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Obere Krottenkopfstraße zu. Der Billigungsbeschluss wird zur Planung Stand 17.10.2023 gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Der Änderungsbeschluss für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit dem vorgelegten Geltungsbereich wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen.
- Mit der Planung und Durchführung des Verfahrens wird das Ing-Büro A-K-F-U Architekten, Frau Urbaniak beauftragt.
- Der Gemeinderat stimmt der Planung für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Obere Krottenkopfstraße zu. Der Billigungsbeschluss wird zur Planung Stand 17.10.2023 gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 4
- Der Änderungsbeschluss für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit dem vorgelegten Geltungsbereich wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen.
- Mit der Planung und Durchführung des Verfahrens wird das Ing-Büro A-K-F-U Architekten, Frau Urbaniak beauftragt.
- Der Gemeinderat stimmt der Planung für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Obere Krottenkopfstraße zu. Der Billigungsbeschluss wird zur Planung Stand 17.10.2023 gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2023 08:14 Uhr