Nachtragshaushalt 2023; Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Beschlüsse des Gemeinderats zur Umschuldung und Sondertilgungen vom 04.07.2023 machen einen Nachtragshaushalt notwendig.
In der Sitzung werden die unvorhergesehenen Mehreinnahmen erläutert und welche Haushaltsstellen ausgabenseitig neu angesetzt werden sollten.
Von Seiten der Verwaltung wurde dem Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss eine weitere (über die am 04.07.2023 beschlossenen hinaus) Sondertilgung in Höhe von 200.000 € vorgeschlagen. Dadurch würde ein zusätzlicher Betrag von 678.500 € in die allg. Rücklage einfließen.
Der Ausschuss hat in der Sitzung vom 05.10.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorgelegten Nachtragshaushalt 2023, insbesondere die weitere Sondertilgung in Höhe von 200.000 €.“
Als Anlage wird der Vorbericht mit detaillierten Erläuterungen und die Nachtragshaushaltssatzung zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Satzungsbeschluss für die Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit Festsetzungen im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von.9.512.400,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.003.000,00 € wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2023 08:14 Uhr