Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Badeweiher auf dem Grundstück FlNr. 626, Am Bärnbichl
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bereits im Jahr 2004 – sowie in einem Änderungsverfahren im Jahre 2008 – hat die Gemeinde Krün der Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Betrieb des Badeweihers zugestimmt.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat daraufhin für den Betrieb des Badweihers auf dem oben genannten Grundstück bzw. für die hierzu erforderlichen Gewässerbenutzungen, eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.03.2024 (Bescheid vom 23.04.2004, Az.: 20-6412/41, geändert mit Bescheid vom 05.05.2008, Az.: 32-6411/3) erteilt.
Mit E-Mail vom 11.08.2023 hat die Paschek GbR die Erteilung einer erneuten wasserrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beantragt.
Die Gemeinde Krün wurde als betroffener Grundstückseigentümer der FlNr. 180/3 bei dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.03.2024 gebeten.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Krün nicht berührt.
Beschluss
Die Gemeinde stimmt der erneuten Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Badeweiher auf dem Grundstück FlNr. 626 (Am Bärnbichl), vorbehaltlich des Einvernehmens durch die Fachbehörden, zu.
Den Unterhalt der Anlagen bzw. des Gewässers sowie der Uferböschung im Bereich der Anlage muss vom Antragsteller getragen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.03.2024 08:08 Uhr