Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Krün (BGS-EWS); Neufassung einschl. Gebührenkalkulation
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Abwasserbeseitigung ist als kostenrechnende Einrichtung zu betreiben. Es darf grds. weder ein Überschuss noch eine Unterdeckung erreicht werden. Dazu müssen die Gebühren in regelmäßigen Abständen von vier Jahren kalkuliert werden. Bei dieser Kalkulation werden die letzten vier und die nächsten vier Jahre betrachtet. Die Gebühren für die Abwasserbeseitungsanlage der Gemeinde Krün wurden letztmalig im Jahr 2019 kalkuliert. Durch den personellen Wechsel in der Kämmerei im Jahr 2023 hat sich die Kalkulation um ein Jahr verschoben. Der Auftrag zur Durchführung der Kalkulation wurde vom Gemeinderat an die Fa. Kubus vergeben.
Die beiliegende Kalkulation wurde durchgeführt. Es ergibt sich daraus eine Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers von 1,55 € (bisher 1,45 €/m³).
Bei dieser Kalkulation wurden auch die Grundgebühren angepasst
Neu bisher
bis 4 m³/h € 25,00/Jahr € 15,00/Jahr
bis 10 m³/h € 60,00/Jahr € 25,00/Jahr
bis 16 m³/h € 100,00/Jahr € 35,00/Jahr
über 16 m³/h € 150,00/Jahr € 75,00/Jahr
Die Steigerung der Grundgebühren muss linear zum Anstieg der Wassermenge erfolgen. Insofern ist eine Anpassung in jedem Fall erforderlich. Hierzu soll noch diskutiert werden, ob nicht ein größerer Teil der Kosten über die Grundgebühren abgedeckt werden soll. In der Sitzung wird dazu ein Alternativvorschlag unterbreitet, mit dem die Verbrauchsgebühren gesenkt werden könnten.
Zusätzlich soll die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Krün (BGS-EWS) neu erlassen werden und an die aktuelle Mustersatzung angepasst werden. Der Satzungsbeschluss zu dieser Satzung soll gefasst werden. Im beiliegenden Entwurf sind die Änderungen zur bisherigen Satzung farblich gekennzeichnet.
Beschluss 1
- Als Gebühr für die Abwasserbeseitigung wird ab dem 01.07.2024 der Betrag von 1,52 € pro Kubikmeter sowie eine Grundgebühr bis 4 m³/h in Höhe von 35,00 €/Jahr festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Satzungsbeschluss für die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.08.2024 06:58 Uhr