Kommunalwahl 2020; Berufung des/der Wahlleiters/Wahlleiterin bzw. dessen/deren Stellvertretung


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG in Verbindung mit der Geschäftsordnung der Gemeinde Krün, muss der Gemeinderat für die Durchführung der Kommunalwahlen am 15.03.2020 einen/eine Wahlleiter/Wahlleiterin und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin berufen.

Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, Herrn Heinz Kautecky als Wahlleiter und Herrn Franz Riesch als Stellvertreter zu berufen.

Beschluss

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG wird für die Kommunalwahl am 15.03.2020 Herr Heinz Kautecky als Wahlleiter und Herr Franz Riesch zum Stellvertreter berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:27 Uhr