Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB "Hochstraße - Oetzwiesenweg"; Abwägung, sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 24.09.2019 beschlossen, eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich Hochstraße – Ötzwiesenweg zur Klarstellung der Abgrenzung zwischen Innen- und Aussenbereich aufzustellen.

Die vorzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Der Bürgermeister verlas die eingegangenen Stellungnahmen für die anschließende Abwägung. Der Gemeinderat fasste daraufhin den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die weitere Durchführung des Verfahrens.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB „Hochstraße – Oetzwiesenweg“ mit Begründung in der Fassung vom 04.02.2020 und beschließt, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr