Landkreis GAP, Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe "Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften"; Stellungnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen möchte sich um das Prädikat UNESCO-Weltkulturerbe bewerben. Es soll damit die Einmaligkeit der alpinen und voralpinen Wiesen- und Moorlandschaft herausgestellt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt sollen die Gemeinden Stellungnahmen über ihre Bereitschaft zur Teilnahme an diesem Verfahren abgeben.
Über eine Info-Veranstaltung in Mittenwald und eine weitere am 25.01.2020 in Krün wurden die Öffentlichkeit und die Grundstückseigentümer und Landwirte über das Vorhaben informiert. Die Anwesenden bei der Veranstaltung in Krün haben sich mehrheitlich klar für die weitere kritische Begleitung des Prozesses ausgesprochen.
Der Bürgermeister stellte dem Gemeinderat eine Flächenübersicht des geplanten Projektes vor. Anschließend zeigte er Gebiete auf, welche aus Sicht der Gemeinde aus dem UNESCO-Weltkulturerbe herausgenommen werden sollten. Diese Gebiete sind im Anhang dargestellt.
Es wurde nochmals klargestellt, dass es sich mit dem Prädikat um eine reine Auszeichnung handelt und dass es keine Beeinträchtigungen der Landwirtschaft geben werde. Im Gremium wurde nochmals der kulturelle Hintergrund herausgearbeitet.
Unteranderem wurde vorgeschlagen, mit dem Projekt einhergehend ein touristisches Begleitkonzept zu entwerfen und das ganze Vorhaben möglichst transparent zu behandeln. Außerdem müssen diverse Flächenaussparungen vorgehalten werden, damit zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden.
Die Karte kann im Internet auf der Homepage des Landratsamtes oder im Rathaus eingesehen werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Krün hat sich in seiner Sitzung vom 04.02.2020 mit den vorgelegten Unterlagen zu einem möglichen Weltkulturerbe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen befasst und gibt folgende Stellungnahme ab:
1) Die Gemeinde Krün stimmt dem UNESCO – Prozess zum derzeitigen Planungsstand unter folgenden Voraussetzungen zu:
- die Änderungsvorschläge Nr. 1 - 7 der Gemeinde sind den weiteren Planungen zugrunde zu legen. Die Änderungen sind in der vom Landkreis übergebenen Karte kenntlich gemacht.
- Gemeinde und Landwirte sind im Falle wesentlicher Änderungen zu informieren und zu beteiligen.
- Die Einreichung eines Antrages auf Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe bedarf einer abschließenden Zustimmung der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Beschluss 2
2) Der 4-seitige Text „Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert“ (SOUV) mit Stand vom 27.01.2020 wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr