Einsetzen eines Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass mit Schreiben vom 20.03.2020 das Bayerische Innenministerium der Gemeinde Informationen zum Umgang mit Sitzungen der Gemeinderäte im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung zur Corona-Krise zukommen ließ.
Es wird darin ausdrücklich festgehalten, dass Sitzungen der Gemeinderäte keine Veranstaltung im Sinne der erlassenen Allgemeinverfügung darstellen. Die Handlungsfähigkeit der staatlichen und kommunalen Ebene muss gerade auch im Interesse eines wirksamen Infektionsschutzes und der Bewältigung der Auswirkungen grundsätzlich aufrecht erhalten bleiben. Allerdings sollen Sitzungen der kommunalen Gremien bis auf weiteres auf ein Mindestmaß beschränkt werden und der rechtliche Rahmen der Gemeindeordnung genutzt werden, um in der derzeitigen Situation entsprechend der Lage flexibel entscheiden zu können.
Deshalb empfiehlt das Innenministerium den Gemeinden bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO einzusetzen. Der Ferienausschuss kann alle Aufgaben, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist, erledigen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss bis zum 30.04.2020 als Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO einzusetzen. Alle Mitglieder des Gemeinderats sollen die Einladung zu etwaigen Sitzungen erhalten, sodass alle die entsprechenden Informationen erhalten.
Es ist heute davon auszugehen, dass max. eine Sitzung des „Ferienausschusses“ bis zum Ende der Legislaturperiode stattfinden müsste, außer es ist kurzfristig eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu treffen.
Alle Gemeinderatsmitglieder sind mit der Einsetzung eines Ferienausschusses durch den Haupt- und Finanzausschuss für die Zeit bis zum 30.04.2020 einverstanden.
Beschluss
Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss wird bis zum 30.04.2020 als Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO bestimmt. Dem Gremium werden alle Aufgaben, die in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegen, übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr