1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
36. Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet über die Sitzung des Bauausschusses vom 14.08.2018 in der sich der Ausschuss insbesondere mit der Änderung der Ortsgestaltungssatzung in Bezug auf Dachaufbauten befasste. Es wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, die Ortsgestaltungssatzung dahingehend zu ändern (siehe Anlage 1).
Nach Abstimmung mit dem Landratsamt muss der Beschluss des Bauausschusses für die Satzungsänderung an zwei Stellen modifiziert bzw. ergänzt werden:
- Es soll ergänzt werden, dass nur ein Quer- oder Zwerchgiebel pro Gebäude zulässig sein soll.
- Die Zulässigkeit soll ab einer Dachneigung von 20 Grad gegeben sein. (Im Beschluss des Bauausschusses war die Zulässigkeit ab einer Dachneigung von 24 Grad, was aber keinen Sinn macht, weil in der gleichen Satzung die Dachneigung mit max. 24 Grad festgeschrieben ist)
Im Bauausschuss wurde auch darüber diskutiert, die Ortsgestaltungssatzung an verschiedenen anderen Stellen zu ergänzen bzw. zu erweitern. Dies muss aber gründlich vorbereitet und besprochen werden. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Projekte ist dies allerdings kurzfristig nicht möglich. Deshalb wurde entschieden, die genannte Änderung vorzuziehen.
Gemeinderatsmitglied Schober rät an, die Firsthöhe der Zwerch- bzw. Quergiebel zur First des Hauptdaches von 50 cm auf 30 cm zu reduzieren.
Auch die Anzahl der Dachaufbauten insbesondere bei größeren Gebäuden ist zu diskutieren. Hier vertritt er die Meinung, dass durchaus mehrere Aufbauten zugelassen werden sollen.
Der Gemeinderat kommt überein, das Höhenmaß in der Satzung betreffend der Zwerch- bzw. Quergiebel entsprechend dem Vorschlag durch Gemeinderatsmitglied Schober zu ändern.
Über die Anzahl der Dachaufbauten bei größeren Gebäuden soll im Zusammenhang mit der geplanten Satzungsänderung bzw. Neufassung noch einmal diskutiert werden.
Beschluss
Der Änderung der Ortsgestaltungssatzung wird grundsätzlich zugestimmt. Unter § 1 Nr. 7. 3 d der 1. Änderung der Satzung über die örtliche Bauvorschrift der Gemeinde Krün soll das Höhenmaß von 50 cm auf 30 cm reduziert werden.
Der Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung über die örtliche Bauvorschrift der Gemeinde Krün zur Baugestaltung, zu Abstandsflächen und zur Errichtung von Stellplätzen wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:23 Uhr